Allgemeine Berichte | 11.05.2020

Stadt Koblenz

Baurecht für die neue Pfaffendorfer Brücke

Koblenz. Mit dem Neubau der Pfaffendorfer Brücke darf jetzt offiziell begonnen werden. Wie die Planfeststellungsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz der Stadt in ihrem Schreiben vom 5. Mai mitteilte, gingen bis zum Ablauf der Frist für die Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses für die Maßnahme keine Klagen beim Oberverwaltungsgericht Koblenz ein. Die festgestellte Planung hat damit Bestandskraft und ist nicht mehr anfechtbar.

Baudezernent Flöck: „Ich freue mich, dass dank der sehr guten Vorarbeit durch das Tiefbauamt der Stadt Koblenz das Planfeststellungsverfahren in Rekordzeit durchgeführt werden konnte. Bedanken möchte ich mich beim LBM für ein sehr konstruktives Miteinander.“ Das Tiefbauamt arbeitet weiter mit Hochdruck an der Fertigstellung der notwendigen Entwurfsunterlagen für das Projekt, die bis Ende Mai vollständig vorliegen sollen. Diese Unterlagen sind Grundlage für einen Antrag auf finanzielle Zuwendungen, den die Stadt bei der Landesregierung stellen wird. Parallel dazu wurde bereits mit der Erstellung der Vergabeunterlagen begonnen. Die EU-weite Ausschreibung soll noch in diesem Jahr auf den Markt gebracht werden. Nach dem aktuellen Zeitplan hat die Stadt das Ziel, noch im ersten Quartal 2021 einen Bauvertrag abzuschließen. Die ersten Bauaktivitäten für den Neubau des Brückenzuges vor Ort werden dann ab Sommer 2021 erwartet. Das Tiefbauamt rechnet mit einer Bauzeit von rund drei Jahren, so dass der Verkehr ab Ende 2024 wieder ohne Einschränkungen den Rhein überqueren kann.

„Der Zeitplan für dieses wichtige Infrastrukturprojekt ist eng getaktet, denn die Brücke ist eine wichtige Lebensader unserer Stadt – dies konnten wir zuletzt wieder erleben, als der Verkehr aufgrund von Arbeiten zur Ertüchtigung stark eingeschränkt war“, so Oberbürgermeister David Langner.

Bereits in diesem Jahr werden jedoch schon eine Reihe von vorbereitenden Maßnahmen erforderlich und durchgeführt, um einen reibungslosen Ablauf des eigentlichen Brückenbaus zu gewährleisten. So muss beispielsweise die Außenstelle Ehrenbreitstein des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Bingen, dessen Betriebsgebäude sich unmittelbar im Baufeld befinden, temporär nach Koblenz-Lützel verlegt werden. Weiterhin sind ökologische Maßnahmen zu treffen, wie etwa das Umsiedeln von Fledermäusen und Eidechsen, die bei Voruntersuchungen im Bereich der vom Bau der Brücke betroffenen Gebiete gefunden wurden.

Pressemitteilung der

Stadt Koblenz

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