Allgemeine Berichte | 11.04.2018

Das Jugendamt informiert

Bedarfsanmeldesystem für das Kindergartenjahr 2019/2020

Rheinbach. Viele Eltern im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Rheinbach haben die Anmeldung ihres Kindes in einer oder mehreren Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2019/20 bereits vorgenommen oder tun dies in Kürze. Um das Betreuungsangebot an den Bedarfen der Familien auszurichten und den Wünschen für den Betreuungsumfang in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege zu entsprechen, soll eine entsprechende Meldung durch die Eltern an das örtliche Jugendamt erfolgen.

Damit dies gewährleistet werden kann, werden die Eltern der Rheinbacher Kinder gebeten, eine „Bedarfsmeldung für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen 2019/20“ auszufüllen und damit ihren Betreuungsbedarf beim Jugendamt anzumelden. Dies soll bis zum 1. Dezember geschehen, damit eine gute Planung möglich ist.

Auf der Bedarfsmeldung sollen die Wunscheinrichtung und ein zweit- und drittrangiger Wunsch angegeben werden. Um sich über die Wunscheinrichtung zur informieren, ist es erforderlich, zeitnah Kontakt mit den Tageseinrichtungen, die für die Betreuung in Frage kommen, aufzunehmen und das Kind in den gewünschten Einrichtungen persönlich anzumelden. Auf der Homepage der Stadt Rheinbach (http://www.rheinbach.de/cms121/bfjs/kitas_familienzentren/) kann der Bedarfsmeldebogen sowie eine Liste der Einrichtungen, die jeweilige Gruppen- und Altersstrukturen und die Öffnungszeiten, sowie deren Kontaktdaten aufgerufen werden. Er ist ebenfalls in den Rheinbacher Kindertagesstätten, im Rathaus und im Jugendamt erhältlich.

Über Informationsveranstaltungen in den Kindertageseinrichtungen informiert der im Internet veröffentlichte Terminplaner.

Wichtig ist zu wissen, dass die Vergabe der Betreuungsplätze weiterhin von den Trägern der Kindertageseinrichtungen erfolgt. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz richtet sich an das für den Wohnort der Eltern zuständige Jugendamt.

Auch wenn ein Kind bereits in einer Tageseinrichtung für das Kindergartenjahr 2019/2020 angemeldet ist, ist eine Bedarfsmeldung der Eltern erforderlich und beim Jugendamt abzugeben. Weitere Informationen bei den Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Rheinbach, Tel. (0 22 26) 91 72 31, -45 oder -6 11.

Pressemitteilung

Stadt Rheinbach

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