Allgemeine Berichte | 12.05.2017

Gerichtlicher Streit um Ankauf eines Hauses an der Sayner Hütte

Behörde will Hausbesitzer enteignen

Eigentümer verlangen hohe Entschädigung – Gericht empfiehlt eine Einigung auf 350.000 Euro

Schon von der Straße aus ist klar: Dieses Gebäude stört das Gesamtbild. -GM-

Bendorf. Die Stadt Bendorf übernahm vor über zehn Jahren das Denkmalareal der Sayner Hütte. Seitdem arbeiten die Stadt, der Landkreis Mayen-Koblenz und das Land Rheinland-Pfalz mit der Unterstützung zahlreicher Förderer an einer Neubelebung des Geländes.

Nachdem vor einigen Tagen die Krupp‘sche Halle feierlich eröffnet werden konnte, sollen die Arbeiten auf dem Gelände und an der Gießhalle weiter fortgesetzt werden. Dabei wird das Gesamtbild von dem ehemaligen Pförtnerhaus am Saynbach vor der Einfahrt zu dem Denkmalareal gestört, das optisch in einem schlechten Zustand ist. Die Stadt will dieses Haus erwerben, um weitere Entwicklungsmöglichkeiten für das Gelände zu haben. Deshalb verhandelt sie bereits seit Jahren mit den beiden Eigentümern wegen einer Entschädigung.

Nach den Informationen von Bürgermeister Michael Kessler hat die Stadt Bendorf den Eigentümern zuletzt eine Entschädigung von 280.000 Euro angeboten, dieser Betrag soll bereits den Wert des Gebäudes weit übersteigen.

Die Eigentümer verlangen aber nach wie vor einen Kaufpreis von 500.000 Euro, dessen Zahlung die Stadt als überteuert ablehnt. Damit das Gelände künftig auch im Eingangsbereich weiter entwickelt werden kann, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz nach den langen und fruchtlosen Verhandlungen einen Enteignungsbeschluss erlassen, gegen den die beiden Eigentümer bei der Baulandkammer des Landgerichts Koblenz Klage erhoben haben. In der mündlichen Verhandlung am Montag vergangener Woche gab es kein konkretes Ergebnis.

Um ein langes und kostenintensives Verfahren über mehrere Instanzen zu vermeiden, hat das Gericht den streitenden Parteien vorgeschlagen, sich auf eine Entschädigungssumme von 350.000 Euro zu einigen und das Verfahren mit diesem Vergleich relativ kostengünstig zu beenden.

Bevor der Stadtrat mit dieser Thematik befasst wird und dazu einen Beschluss fassen kann, will Bürgermeister Kessler abwarten, ob die klagende Partei sich überhaupt auf dieser Basis einigen will. Kessler: „Wir warten jetzt seitens der Stadt Bendorf auf das Signal, welches die Eigentümerseite über ihren Anwalt aussendet.“ Laut Kessler wird das Gericht in etwa zwei Monaten einen neuen Verhandlungstermin festsetzen. Wir werden über den weiteren Fortgang des Verfahrens berichten.

Von der Sayner Hütte aus bietet sich kein schöner Anblick. Das soll behoben werden.

Von der Sayner Hütte aus bietet sich kein schöner Anblick. Das soll behoben werden.

Schon von der Straße aus ist klar: Dieses Gebäude stört das Gesamtbild. Fotos: -GM-

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