Unfallkasse Rheinland-Pfalz informiert über Versicherungsschutz

Bei häuslicher Pflege die Selbstsorge im Blick behalten

Bei häuslicher Pflege
die Selbstsorge im Blick behalten

Häusliche Pflegepersonen sind – wenn sie bei der Selbstversorgung helfen – gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hin.Foto: DGUV/Wolfgang Bellwinkel

22.02.2019 - 15:22

Rheinland-Pfalz. Die Pflege eines Angehörigen kann eine erfüllende Aufgabe sein, ist aber auch mit vielen Herausforderungen verbunden: Der Alltag und eventuell auch die Berufstätigkeit müssen neu organisiert werden, manchmal treten finanzielle Probleme auf oder es fehlen Ansprechpersonen. Hinzu kommt, dass Menschen, die Angehörige pflegen, auch ihre eigene Gesundheit nicht vergessen dürfen, denn sie sind vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Die Belastungen können körperliche, psychische, soziale, finanzielle oder auch zeitliche Ursachen haben. Jeder Mensch ist individuell und reagiert anders auf die Belastungen. Unterstützung gibt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz als gesetzliche Unfallversicherung: Zum einen durch den Versicherungsschutz für pflegende Angehörige und zum anderen durch diverse Ratgeber, die die Organisation des Pflegealltags erleichtern können.

Wer einen pflegebedürftigen Menschen in seiner häuslichen Umgebung pflegt, kann dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Versichert sind pflegende Angehörige, die hilfebedürftigen Menschen zum Beispiel bei der Haushaltsführung und Selbstversorgung, als auch bei der Gestaltung des Alltagslebens helfen, zum Beispiel beim Baden, Anziehen oder beim Essen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Pflege in häuslicher Umgebung und nicht erwerbsmäßig erbracht wird. Zudem muss die oder der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 im Sinne des Sozialgesetzbuches haben und der Pflegeumfang mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage, betragen. Auch auf dem direkten Weg zum oder vom Ort der Pflegetätigkeit besteht Unfallversicherungsschutz. Dieser Schutz ist für die Versicherten beitragsfrei, die Kosten tragen die Kommunen.

Die Unfallversicherungsträger haben ganz aktuell einen Wegweiser für die häusliche Pflege erstellt. Die Broschüre mit dem Titel „Zu Hause pflegen – so kann es gelingen“ gibt anhand konkreter Beispiele einen ausführlichen Überblick über Handlungsmöglichkeiten, Hilfen und den Schutz der Unfallversicherung für Pflegepersonen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Angehörige die Pflege so organisieren können, dass sie selbst dabei gesund bleiben.

Ein Schlüssel dazu ist die Selbstsorge. Selbstsorge bedeutet, dass jemand für seine geistige und körperliche Gesundheit sorgt – etwa indem sich Pflegende regelmäßig Zeit für sich nehmen, Sport- oder Entspannungskurse besuchen, Freundschaften pflegen und längerfristige Auszeiten bzw. Urlaub einplanen. Ein wichtiger Aspekt der Selbstsorge ist es auch, Unterstützung z. B. bei Pflegestützpunkten, zu finden. Eine individuelle Pflegeberatung kann helfen, den Alltag zu gestalten und ein Netzwerk aus Hilfsdiensten aufzubauen. Das wiederum schafft Freiraum für die pflegenden Angehörigen. Darüber hinaus gibt es Gesundheitsgefahren, mit denen sich Pflegende auseinandersetzen sollten, etwa Rücken- oder Gelenkschmerzen, die durch häufiges oder falsches Heben ausgelöst werden können. Die Broschüre gibt Tipps zum Thema Rückengesundheit und informiert auch über Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern.

Informative Hilfestellung bietet auch das zweimal im Jahr erscheinende Magazin für pflegende Angehörige „Zu Hause pflegen – gesund bleiben!“, das von der Aktion „Das sichere Haus“ des Deutschen Kuratoriums für Sicherheit in Heim und Freizeit konzipiert und von der Unfallkasse herausgegeben wird.

Die Broschüren sowie weitere Informationen zum Versicherungsschutz und über Maßnahmen für die Gesundheit von pflegenden Angehörigen sind auf der Website der Unfallkasse Rheinland-Pfalz unter www.ukrlp.de, Webcode 94, zu finden. Pflegestützpunkte können den Flyer „Unfallversichert bei der häuslichen Pflege“ per E-Mail an bestellung@ukrlp.de auch in gedruckter Form anfordern.

Pressemitteilung der

Unfallkasse Rheinland-Pfalz

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