Städtische Mitarbeitende sind über Karneval erreichbar
Beim Besuch des Rathauses gilt die 3G-Regelung
Meckenheim. Auch in diesem Jahr sind die Mitarbeitenden der Stadt Meckenheim an allen jecken Werktagen zu den bekannten Öffnungszeiten für ihre Bürgerinnen und Bürger erreichbar, also auch an Weiberfastnacht und am Rosenmontag. Wer das Rathaus besucht, muss zwingend die 3G-Regelung – geimpft, genesen, getestet – einhalten und sollte vorab einen Termin vereinbaren. Dieser lässt sich entweder telefonisch oder per E-Mail abstimmen. Wer in der Stadtverwaltung welches Anliegen bearbeitet, steht auf der städtischen Homepage www.meckenheim.de im Bürgerinfosystem. Beim Rathausbesuch ist unbedingt eine medizinische Maske, das heißt eine sogenannte OP-Maske, eine Maske des Standards FFP2 oder eine vergleichbare Maske (KN95/N95) zu tragen. Daneben gilt es, die Hygiene- und Abstandsregelungen (mindestens 1,50 Meter zur nächsten Person) einzuhalten.
Allgemeine Informationen erhalten die Bürgerinnen und Bürger wie gewohnt telefonisch über die Servicenummer (0 22 25) 91 7-0 oder per E-Mail unter stadt.meckenheim@meckenheim.de. Eine reine Übermittlung von Unterlagen kann auf dem Postweg, über den Hausbriefkasten sowie per E-Mail oder Fax erfolgen. Üblicherweise bleibt die Stadtverwaltung über Rosenmontag geschlossen. Den Mitarbeitenden soll die Möglichkeit gegeben werden, das rheinische Brauchtum zu pflegen. Die Corona-Pandemie lässt ein Karnevalstreiben im herkömmlichen Sinne aber nicht zu, weswegen die Umzüge und sämtliche närrischen Veranstaltungen abgesagt worden sind. Somit ist neben dem diesjährigen Rosenmontag auch der Weiberfastnacht-Donnerstag ein normaler Arbeitstag für die Mitarbeitenden der Stadt Meckenheim – wie bereits im vergangenen Jahr.
Pressemitteilung
Stadt Meckenheim
