Vorläufige Berechnung: Was Grundstückseigentümer 2025 erwartet
Beitragssätze für Mayens Verkehrsanlagen bis 2025 geklärt
Mayen. In Mayen hat der Stadtrat kürzlich Klarheit über die wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen geschaffen, insbesondere hinsichtlich der Beitragssätze für die Jahre 2023 bis 2025. Bereits im November 2025 wurden die Beitragsbescheide für 2023 und 2024 zugestellt, was zu zahlreichen Rückmeldungen und Gesprächen mit den Bürgern führte, die vor allem die Höhe des Beitragssatzes für 2025 hinterfragten.
Um dieser Unsicherheit zu begegnen, hat die Stadt eine vorläufige Berechnung durchgeführt. Diese basiert auf den aktuell absehbaren Kosten für Baumaßnahmen an den Verkehrsanlagen In der Weiersbach, Entenpfuhl, Brückenstraße, Wasserpförtchen sowie den Restkosten der Umrüstung auf LED-Straßenbeleuchtung, die sich auf rund zwei Millionen Euro belaufen. Nach Abzug des städtischen Eigenanteils ergibt sich ein umlegbarer Aufwand von etwa 1,4 Millionen Euro, der auf die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer verteilt wird. Die geschätzte Gesamtfläche der betroffenen Grundstücke beträgt etwa vier Millionen Quadratmeter.
Daraus resultiert ein voraussichtlicher Beitragssatz von etwa 0,35 Euro pro Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche. Im Vergleich dazu lag der Beitragssatz im Jahr 2024 bei 0,40 Euro pro Quadratmeter. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich der Beitragssatz für 2025 nicht wesentlich ändern wird. Eine endgültige Festsetzung erfolgt jedoch erst nach Abschluss der Maßnahmen und auf Basis der tatsächlichen Kosten.
BA
