Ergänzende Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des
Wahlkreises 198 - Ahrweiler zur Einreichung von
Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
Reduzierung der Zahl der erforderlichen
Unterstützungsunterschriften
Mit der am 9. Juni 2021 verkündeten Änderung des Bundeswahlgesetzes wurde die Zahl der für Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften aufgrund der Einschränkungen der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen erschwerten Bedingungen auf ein Viertel reduziert.
Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, sowie andere Kreiswahlvorschläge (Kreiswahlvorschläge von Wahlberechtigten) müssen von mindestens
50 Wahlberechtigten des Wahlkreises
persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung der Kreiswahlvorschläge nachzuweisen (§ 20 Abs. 2 Satz 2 BWG).
Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag vom 22.02.2021, veröffentlicht in den amtlichen Bekanntmachungsorganen des Landkreises Ahrweiler („Blick aktuell“, Ausgabe Nr. 08/2021 - KW 8) sowie des Landkreises Mayen-Koblenz („Amtsblatt“, Ausgabe Nr. 10/2021 - 26.02.2021), verwiesen.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 14.06.2021
Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 198 - Ahrweiler
Dr. Jürgen Pföhler
Landrat