Bekanntmachung
der Unteren Landwirtschaftsbehörde über verkäufliche Forst-/Landwirtschaftsflächen
Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Leutesdorf
Flur 25, Flst.180 Weinbaufläche, Auf der Retzgasse, groß 0,1027 ha
Flur 25, Flst.181/2, Weinbaufläche, Auf der Retzgasse, groß 0,1477 ha
Winzer, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, können dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitteilen.
Diese Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.Unteren Landwirtschaftsbehörde, Kreisverwaltung Neuwied