Allgemeine Berichte | 06.08.2024, 09:44 Uhr

Online-Services der Kreisverwaltung:

„Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ geht online

Rhein-Sieg-Kreis. Hinter dem sperrigen Begriff „Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ verbirgt sich eine ganz wichtige vorbeugende Schutzmaßnahme für die eigene Gesundheit und die unserer Mitmenschen: Wer beruflich mit Lebensmitteln zu tun hat, muss sich über die mögliche Übertragung von Infektionskrankheiten informieren, bevor eine Tätigkeit in diesem Bereich beginnt. Das betrifft beispielsweise alle, die in der Gastronomie arbeiten.

Die zukünftige Servicekraft, die angehende Köchin oder der neue Koch sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) dazu verpflichtet, an einer Belehrung teilzunehmen. Die Teilnahme wird bestätigt, und dann kann der neue Job starten.

Als besonderen Service bietet der Rhein-Sieg-Kreis an, diese Belehrung online und bequem von zu Hause aus zu verfolgen. Das ist unter www.rhein-sieg-kreis.de/online-belehrung möglich.

Für die Durchführung dieser Onlinedienstleistung wird ein Konto bei der BundID benötigt. Hier ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort ausreichend.

Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis

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