ADFC Meckenheim
Beleuchtung am Fahrrad nutzen
Meckenheim. Der ADFC Meckenheim fordert alle Radfahrer auf, die Beleuchtung ihrer Fahrräder zu überprüfen und sie auch zu nutzen. Der Appell gilt besonders für Schüler, die morgens bei Dunkelheit unterwegs sind.
Kein vorgeschriebenes Fahrradzubehör hat in den vergangenen Jahren eine solch positive Entwicklung genommen wie die Beleuchtungsanlage. Die Mehrzahl der Fahrräder verfügt inzwischen über einen leicht laufenden Nabendynamo. Moderne Scheinwerfer sind mit hell leuchtenden Halogen- oder sogar LED-Leuchten ausgerüstet. Es gibt Standlicht vorn und hinten und inzwischen sogar Tagfahrlicht. Dennoch wird in der Praxis immer wieder wissentlich oder unwissentlich gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen.
Vorgeschrieben sind ein Scheinwerfer, eine Rückleuchte, entsprechende Strahler vorn und hinten in Weiß und Rot, die in den Leuchten integriert sein können, gelbe Strahler an beiden Pedalen und gelbe Seitenstrahler an beiden Rädern, die durch reflektierende Reifenwände ersetzt werden können. Blinkende Leuchten sind nicht zugelassen.
Da es für die Radfahrer nicht nur darum geht, selbst zu sehen, sondern auch gesehen zu werden, ist die Beleuchtung auch dann einzuschalten, wenn Laternen den Fahrweg beleuchten. Reflektierende Materialien an der Bekleidung können diesen Effekt zusätzlich verstärken.
Daran sollten sich auch Fußgänger erinnern, die auf kombinierten Rad- und Fußwegen unterwegs sind. Mit dunkler Kleidung sind sie in der Dunkelheit oder Dämmerung auch für den mit korrektem Licht fahrenden Fahrradfahrer kaum zu sehen.
Allerdings sollten die Scheinwerfer auch richtig eingestellt sein. Moderne LED-Lichter sind so hell, dass entgegenkommende Radler oder Fußgänger schon bei Tageslicht geblendet werden. Deshalb sollte der hellste Bereich des Lichtkegels in fünf Metern Abstand in halber Höhe zwischen Scheinwerfer und Boden liegen. Das lässt sich an einer Wand leicht überprüfen.
Pressemitteilung
des ADFC Meckenheim
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