Allgemeine Berichte | 21.02.2025

Straßensperrungen wegen Amphibienwanderungen im Westerwaldkreis

Besondere Vorsicht, um Helfende und Tiere zu schützen

Um Verkehrsteilnehmende auf Gefahrenstellen aufmerksam zu machen, werden diese Schilder an betroffenen Straßenabschnitten aufgestellt.  Foto: Kreisverwaltung / Lena Schardt

Westerwaldkreis. Wenn die Temperaturen milder werden, machen sich wieder tausende Molche, Kröten und Frösche auf den Weg zu den Laichgewässern. Dabei queren sie oftmals Straßen. In Nächten, in denen massive Wanderungen erwartet werden, sperren deshalb die zuständigen Straßenmeistereien im Westerwaldkreis verschiedene Straßenabschnitte. Zum Schutz der Tiere, aber auch zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden, dürfen diese zur Zeit der Laichwanderung nicht befahren werden. Dazu gehören:

  • K 54 Stahlhofen am Wiesensee bis Pottum,
  • K 133 Vielbach nach Quirnbach,
  • K 78 Obersayn bis Arnshöfen (dieser Straßenabschnitt ist wegen Straßenbauarbeiten bis Ende Juni 2025 gesperrt).

Entlang von Straßen, die nicht gesperrt werden können, bauen freiwillige Helferinnen und Helfern mobile Amphibienzäune auf. Über Wochen kontrollieren sie mehrmals in der Nacht die aufgestellten Eimer, um die „gefangenen“ Tiere zeitnah über die Straße zum Gewässer zu transportieren. Insbesondere wenn zur Dunkelheit noch Regen und schlechte Sicht hinzukommen, kann dies schnell zu einer gefährlichen Aufgabe werden. Den Helfenden gilt daher großer Respekt und herzlicher Dank. Sie machen dies alles ehrenamtlich ohne Bezahlung, um die Tiere vor dem Straßentod zu retten und den Fortbestand der Art zu fördern. Besonders bemerkenswert ist, dass viele der Unterstützenden im Senioren- oder Kindesalter sind.

Alle Verkehrsteilnehmenden werden daher besonders auf den unten genannten Straßen mit Amphibienzäunen um erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme gebeten. Es ist wichtig, die Geschwindigkeit dort stark zu reduzieren und die Bereiche langsam zu passieren. Eine besonnene Fahrweise kostet kaum Zeit, erhöht die Sicherheit aller Beteiligten aber enorm und kann zudem das Leben einiger Amphibien retten, die immer mal unter oder neben den Zäunen auf die Straße geraten.

Amphibienzäune stehen in folgenden Bereichen:

  • K 1 vom Waldspielplatz Steinen bis hinter den Haidenweiherdamm,
  • K 2 Waldbereich nördlich des Golfclubs,
  • K 51 Seck nach Hellenhahn-Schellenberg,
  • K 54 Stahlhofen am Wiesensee nach Hergenroth,
  • K 55 Stahlhofen am Wiesensee nach Höhn,
  • K 81 Gewerbegebiet Sainscheid bis Abzweig Schönberg,
  • K 61 Bölsberg nach Kirburg,
  • K 87 Hahn am See nach Elbingen,
  • K 114 Kurvenbereich beim ehemaligen Kalterbachstausee,
  • K 144 Moschheim nach Leuterod,
  • K 161 Heilberscheid zur Anschlussstelle an die L 313 im Gelbachtal,
  • L 292 Steinebach an der Wied nach Hachenburg,
  • L 304 im Bereich Hofgut Adenroth.

Neben den oben genannten Straßenabschnitten gibt es auch Bereiche, in denen durch Verkehrszeichen auf die Wanderungen hingewiesen wird, zum Beispiel an der L 327 zwischen Niederelbert und Montabaur-Horressen, auf der K 54 zwischen Hergenroth und Stahlhofen am Wiesensee und auf der K 51 zwischen Hellenhahn-Schellenberg und Seck. Gekennzeichnete Straßenabschnitte, Straßen durch Waldgebiete, entlang oder in der Nähe von Wasserflächen sollten vorsichtig und mit reduzierter Geschwindigkeit passiert werden.

Hintergrund: Gefährliche Überquerung, um sich fortzupflanzen

Aufgrund der generellen Erwärmung können die Amphibienwanderungen nun früher im Jahr auftreten als bisher. Molche, Kröten und Frösche machen sich dabei vor allem nachts auf den Weg zu den Laichgewässern, in denen ihre eigene Verwandlung vom Ei über Kaulquappe zum erwachsenen Tier stattgefunden hat. An den Gewässern angekommen, beginnt die Paarung und Eiablage in Form von Laichballen oder Laichschnüren. Viele Tiere müssen auf ihrem Weg zum Laichgewässer Straßen queren, die dann zur Todesfalle werden und zu Zeiten von Massenwanderungen einen großen Tierverlust bedeuten. Die Gefahr, überfahren zu werden, ist für die sich sehr langsam bewegenden Tiere groß. Von Autoscheinwerfern in der Dunkelheit geblendet, nehmen sie oft eine starre Schreckhaltung ein und verbleiben noch länger im Gefahrenbereich. Auch der Luftsog schnell fahrender Autos gefährdet die Tiere, weil die inneren Organe platzen können.

Pressemitteilung Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Um Verkehrsteilnehmende auf Gefahrenstellen aufmerksam zu machen, werden diese Schilder an betroffenen Straßenabschnitten aufgestellt. Foto: Kreisverwaltung / Lena Schardt

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