Allgemeine Berichte | 11.08.2023

Kindertagespflege in Cochem-Zell

Betreuung neu gedacht

Cochem-Zell. Wer den Gedanken hegt, eine professionelle Rolle in der Kinderbetreuung einzunehmen und dabei Beruf und Familie unter einem Dach zu vereinen, sollte in Erwägung ziehen, Kindertagespflegeperson zu werden. Die Kindertagespflege, die gemäß §23 SGB VIII als offizielle Betreuungsform für Kinder von wenigen Monaten bis zum 14. Lebensjahr anerkannt ist, kann sowohl im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern des betreuten Kindes oder in anderen passenden Räumlichkeiten stattfinden. In Cochem-Zell nimmt sie neben den Kindertagesstätten eine zentrale Rolle in der Kinderbetreuung ein. Der Kreistag des Landkreises Cochem-Zell beschloss in Kooperation mit den benachbarten Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Vulkaneifel und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm eine Neufassung der Satzung zur Kindertagespflege. Ein Augenmerk liegt dabei auf optimierten Rahmenbedingungen für Kindertagespflegepersonen, einschließlich Fortzahlungen während Krankheits- und Urlaubszeiten und gesteigerter Vergütung, die bereits bei der Betreuung von zwei Kindern merklich über dem Mindestlohn angesiedelt ist. Weitere Einzelheiten zur revidierten Satzung sind online auf www.cochem-zell.de einsehbar.

Für das Frühjahr 2024 ist zudem ein Qualifizierungskurs für angehende Kindertagespflegepersonen vorgesehen. Detailinformationen hierzu sowie zur Tätigkeit allgemein werden durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell bereitgestellt. Rückfragen beantworten Daniela Kreuser, Fachberatung Kindertagespflege, unter (0 26 71) 6 13 41 oder daniela.kreuser@cochem-zell.de und Fabienne Rühle, Verwaltung Kindertagespflege, unter (0 26 71) 6 18 41 oder fabienne.ruehle@cochem-zell.de.

BA

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