Allgemeine Berichte | 28.04.2025, 10:20 Uhr

Pro Rheintal e. V. Bürgernetzwerk: „Beim Lärmschutz läuft vieles schief.“

Bürgerinitiative: „Lärmschutz muss endlich Menschenschutz werden!“

Symbolbild. Foto: pixabay.com
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Region. Anlässlich des 28. Tages gegen Lärm fordert Pro Rheintal Politik und Akustiker auf, den Schutz der Menschen vor Lärm endlich ernst zu nehmen. Bisher gelinge dies nur in Bereichen wie Nachbarschaft oder Betrieb, während beim Schienen-, Straßen- und Luftverkehr die mächtige Verkehrslobby Regeln diktiere, die den Lärm und nicht den Menschen schützen.

Das Bürgernetzwerk Pro Rheintal fordert die Parteien und Politiker/innen der neuen Bundesregierung auf, sich nicht länger der übermächtigen Transportlobby zu unterwerfen, sondern endlich die Menschen vor den gesundheitlichen Auswirkungen von Verkehrslärm und Feinstaub zu schützen. Die derzeit in Europa geltenden Lärmgrenzwerte hätten keine medizinische Relevanz, sondern seien mit der Transportindustrie ausgehandelt worden. (Zitat Prof. Rainer Guski Ruhr-Universität Bochum: „Das sind politische Werte, keine medizinischen, die werden von Interessengruppen ausgehandelt“). Im Rheintal liegen die nächtlichen Lärmwerte „jenseits von Eden“ bei bis zu 110 dB und selbst die Mittelungspegel noch über 70 dB. Mittelungspegel von Schienenlärm machen medizinisch keinen Sinn. Die 100 dB eines vorbeifahrenden Güterzuges, die Menschen senkrecht im Bett stehen lassen, sind als Mittelungspegel nicht lauter als das Rauschen einer kilometerweit entfernten Autobahn.

Doch das ist längst nicht alles, was beim Lärmschutz schiefläuft. So spielt zum Beispiel die Vorbelastung durch den Lärm anderer Verkehrswege im Genehmigungsverfahren für den Neubau einer Straße oder einer Bahnstrecke keine Rolle. Wenn in der Nähe des Frankfurter Flughafens und der achtspurig ausgebauten Autobahn A5 eine neue Bahnstrecke gebaut werden soll, muss die Bahn dort nur die vorgeschriebenen Grenzwerte für Schienenwege einhalten. Die längst notwendige Gesamtbetrachtung des Lärms, unter dem die Menschen wirklich leiden, wird zwar immer wieder in Koalitionsverträgen erwähnt, aber bis heute nicht umgesetzt.

Man ist perplex, wenn man sieht, wie zum Beispiel die Anwohner in Weißenthurm oder Geisenheim in einer Tempo-30-Zone wohnen und gleich nebenan rauschen Güterzüge innerorts mit 100 km/h an ihnen vorbei. Für die bundeseigene Bahn gibt es keine Lärmbegrenzung, weder an Sonn- und Feiertagen noch nachts, noch in der Nähe von Krankenhäusern oder Schulen.

Gegen die Kritik von Bürgerinitiativen berufen sich Bund und Bahn immer wieder darauf, was sie schon alles „freiwillig“ unternommen haben, denn einen rechtlichen Anspruch auf Lärmschutz gibt es in den meisten Fällen nicht. Dass die meisten Maßnahmen nicht die erhoffte Wirkung zeigen und viel Geld ohne Nutzen verschwendet wird, scheint da weniger zu stören.

Solange der Lärm falsch und unvollständig berechnet wird und die Schutzmaßnahmen entsprechend und ebenfalls falsch berechnet werden, gibt es keinen wirksamen Schutz der Menschen. Das besonders störende Dröhnen, Rattern und Quietschen macht weder vor Lärmschutzwänden noch vor Schallschutzfenstern halt.

Was den Anspruch auf Lärmschutz betrifft, so sind sich die Politiker/innen inzwischen einig, dass die derzeitigen Regelungen nicht ausreichend sind. Die Lärmschutzkonferenz der Länder 2023 in Stuttgart hat dies noch einmal als Fazit festgehalten.

Pro Rheintal hält die derzeitigen Regelungen auch deshalb für unzureichend, weil sie von Fachleuten und Fachgremien nicht ausreichend kritisiert werden. Das Netzwerk hat sich bei der Deutschen Gesellschaft für Akustik darüber beschwert, dass diese in ihren Publikationen die Bundesregierung zitiert und schreibt, laute Güterzüge seien gesetzlich verboten. Das klingt so, als gäbe es keine lauten Güterwagen mehr. Doch was fehlt ist die Definition „lauter Güterwagen“ die zeigt, dass sich nichts daran geändert hat, dass schlechte Güterwagen auf schlechten Schienen nach wie vor brüllend laut sind. Leise Güterwagen sind heute definitionsgemäß solche ohne Graugussbremsklötze, was in keiner Weise garantiert, dass sie dadurch leise oder leiser sind.

Dies sind nur einige Beispiele aus einer fortlaufenden Geschichte, die das Bundes-Immissionsschutzgesetz seit 50 Jahren zu einem zahnlosen Tiger gemacht haben. Was hat der Lärmschutz im Bundesverkehrsministerium zu suchen, fragt man sich. Warum hat man nicht das Umwelt- und das Gesundheitsministerium damit beauftragt? Lärm sollte doch etwas mit der Gesundheit der Menschen zu tun haben. Schauen wir uns die Entwicklung der Gesundheitskosten an: In den letzten 30 Jahren sind sie von 156 Milliarden jährlich auf 500 Milliarden im Jahr 2022 gestiegen. Wie wäre es mit Prävention, um Krankheiten zu vermeiden? Statt die Menschen immer größeren Umweltbelastungen auszusetzen und zu warten, bis es zum Äußersten kommt?

So wie wir erkannt haben, dass marode Straßen, Brücken und Schienen den heutigen Belastungen nicht mehr standhalten, sollten wir auch auf die Menschen schauen und uns fragen, wie sie unter diesen Bedingungen leben und als gesunde Kinder aufwachsen sollen, die später die Zukunft gestalten und meistern?

Deutschland liegt bei der Lebenserwartung im westeuropäischen Vergleich auf dem letzten Platz. Es ist an der Zeit, im dicht besiedelten und von Verkehrswegen durchzogenen Deutschland auf die Menschen zu schauen, denn eine bessere Ressource haben wir nicht! Der Tag gegen Lärm fordert uns dazu auf.

Pressemitteilung Pro Rheintal e. V. Bürgernetzwerk

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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