Allgemeine Berichte | 20.06.2024

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell informiert

Chipkarten für das Deutschlandticket bleiben bei Schülern auch im kommenden Schuljahr gültig

Kreis Cochem-Zell. Seit dem 1. Mai 2023 wurde im Landkreis Cochem-Zell für Schüler mit Anspruch auf Schülerbeförderung jeweils ein Deutschlandticket zur Verfügung gestellt.

Für das kommende Schuljahr 2024/2025 bittet die Kreisverwaltung um Beachtung der folgenden Hinweise:

Bereits vorhandene Chipkarten müssen nach Ende des laufenden Schuljahres in Schülerhand verbleiben und dürfen nicht entsorgt werden. Die Chipkarten sind, soweit weiterhin ein Anspruch auf ein Deutschlandticket besteht, auch im kommenden Schuljahr 2024/2025 zu verwenden. Sollten Chipkarten entsorgt werden, die weiterhin genutzt werden können, wird die Kreisverwaltung keine Kosten für eine erneute Ausstellung übernehmen.

Auf den meisten Chipkarten steht als Gültigkeit ein Ablaufdatum (z. B. 07/2028). Dies bedeutet, dass die Karte grundsätzlich so lange auch als Trägermedium genutzt werden kann. Das Datum entspricht nicht der Gültigkeit als Fahrtberechtigung.

Entfällt der Anspruch auf eine Übernahme der Fahrtkosten, wird die Kreisverwaltung das Abo kündigen. Die Chipkarte wird in diesem Fall funktionslos und ist über die Schule an die Kreisverwaltung zurückzugeben. Schüler, die das Deutschlandticket digital nutzen, können dies auch weiterhin im neuen Schuljahr mit der „Wohin du willst“-App.

Ein neuer Antrag muss gestellt werden, wenn zum Schuljahr 2024/2025 die 1. oder 5. Klasse besucht wird, es Änderungen der persönlichen Daten gibt (etwa Umzug oder Schulwechsel), die Höhere Berufsfachschule, die Berufsfachschule I oder die Berufsfachschule II an einer Berufsbildenden Schule oder die Sekundarstufe II (ab Klasse 11) besucht wird.

In allen Fällen gilt, dass eine bereits vorhandene Chipkarte zwingend weiter benutzt werden muss. Das Abo wird dann automatisch von der Kreisverwaltung angepasst und aktualisiert.

Die Anträge für das kommende Schuljahr sind zeitnah zu stellen, um Fahrtberechtigungsprobleme im neuen Schuljahr auszuschließen.

Weitere Infos gibt es unter Tel. (0 26 71) 61 -229 oder (0 26 71) 61 -729, per E-Mail an schuelerbefoerderung@cochem-zell.de oder unter Schülerbeförderung | Startseite (cochem-zell.de).

Pressemitteilung des

Kreis Cochem-Zell

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