Allgemeine Berichte | 05.05.2020

Ehrenamtsbörse Wachtberg informiert

Corona-Helfende sind durch das Land haftpflichtversichert

Engagement soll nicht gehemmt werden

Gemeinde Wachtberg. Mal eben für den Nachbarn einen Gefallen getan und eingekauft. Eigentlich selbstverständlich. Doch wie ist es, wenn dabei etwas passiert? Keine Angst - das Land NRW hat für solche Fälle vorgesorgt und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Rund sechs Millionen Menschen engagieren sich in Nordrhein-Westfalen ehrenamtlich für andere. Das ist rechnerisch jeder Dritte, der sich in besonderer Weise dem Ehrenamt verschrieben hat. Sie alle leisten einen unbezahlbaren Beitrag für den Zusammenhalt und das Funktionieren der Gesellschaft.

Dieses bürgerschaftliche Engagement darf nicht mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein. Sie können beispielsweise einen Unfall erleiden, oder Schäden verursachen, für deren Ausgleich sie aufzukommen haben. Um Ehrenamtliche in dieser Hinsicht den Hauptamtlichen gleichzustellen, hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für diejenigen Ehrenamtlichen abgeschlossen, die nicht bereits anderweitig, beispielsweise durch eigene Haftpflichtversicherungen, geschützt sind.

Viele der Engagierten sind vielleicht gesetzlich unfallversichert oder über eine Trägerorganisation abgesichert, insbesondere im Haftpflichtbereich. Dies gilt jedoch nicht für alle Ehrenamtlichen. Damit diese Lücken im Versicherungsschutz nicht zu einem Hemmnis für ein Engagement werden, gibt es die Landesversicherungen.

Haftpflichtversicherungsschutz durch das Land

Die Landesversicherung für den Bereich Haftpflichtversicherung schützt ehrenamtlich freiwillig tätige Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit, die von hier ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird, z.B. bei Freizeit- oder Hilfsmaßnahmen. Versichert ist das Engagement Ehrenamtlicher in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen, für die kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Also beispielsweise freie Initiativen, Selbsthilfegruppen oder nicht eingetragene Vereine.

Ehrenamtsbörse Wachtberg e.V. hat Haftpflichtversicherung

Eingetragene Vereine, Verbänden, Stiftungen und anderen wird empfohlen, den Versicherungsschutz ihrer Engagierten über eine eigene Haftpflichtversicherung sicherzustellen. Das gilt noch nicht in der jeweiligen Gründungsphase, sollte aber zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verein in das Vereinsregister eingetragen ist, umgesetzt werden.

Der Versicherungsschutz besteht, auch wenn für das Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Nicht versichert ist die Organisation oder Gemeinschaft, für die das Ehrenamt erbracht wird, sowie Betreute oder Teilnehmende an Veranstaltungen, die selbst nicht ehrenamtlich tätig sind. Die Höhe der Leistungen geht aus der jeweiligen Police hervor.

Den Flyer der Staatskanzlei findet man unter ehrenamtsboerse-wachtberg.de („Sie möchten sich engagieren“, „Handlungsempfehlung Einkaufsdienst“)

Pressemitteilung

Ehrenamtsbörse Wachtberg

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