Allgemeine Berichte | 25.02.2020

Energietipp der Verbraucherzentrale RLP

Dämmung oberste Geschossdecke

Energieberater Bernhard Andre steht für Gespräche zur Verfügung

Region. Die oberste Geschossdecke von Wohngebäuden muss nach der Energieeinsparverordnung nachträglich gedämmt werden, wenn noch keine Dämmung vorliegt oder ein definierter Mindestwärmeschutz nicht eingehalten wird. Wahlweise kann auch die Dachschräge gedämmt sein. Eine Sonderregelung gibt es für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Hier gilt die Pflicht erst im Falle eines Eigentümerwechsels. Der neue Eigentümer hat hierfür nach dem Kauf zwei Jahre Zeit. Aber auch ohne Verpflichtung ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke eine relativ einfache und kostengünstige Maßnahme, die auch in Eigenleistung erbracht werden und viel Heizenergie einsparen kann: Bei ungenutzten Dachräumen reicht es, Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem Dachraumboden auszulegen. Empfehlenswert ist es, die Platten oder Bahnen etwa 18 bis 24 Zentimeter dick und fugendicht zu verlegen, um einen guten Dämmeffekt zu erreichen. Bei Holzbalkendecken sollte aber geprüft werden, ob ein Feuchteschutz von unten in Form einer Dampfbremse notwendig ist. Dies kann der Fall sein, wenn unterseitig kein Putz oder keine intakte Folie vorhanden ist. Für nachträgliche Dämmmaßnahmen können auch Fördermittel in Anspruch genommen werden. Bei allen Fragen rund um Dämmung, Feuchteschutz und Altbausanierung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Der Energieberater Dipl.-Ing.(FH) Bernhard Andre hat jeden ersten, zweiten und dritten Dienstag im Monat, von 9 bis 12:45 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr Sprechstunde in Cochem in der Nebenstelle der Kreisverwaltung (Gebäude der Sparkasse, vierter Stock) Brückenstraße 2, Nebeneingang Ravenestraße. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung im Servicecenter unter: 115 (ohne Vorwahl). Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: Tel. (0 800) 60 75 600 (kostenfrei), montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.

Pressemitteilung der

Verbraucherzentrale RLP

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  • Rita Butz: Sehr schön verfasster Bericht , sehr zutreffend und diese beiden " Helden " üben eine Vorbildfunktion für unsere Gemeinde aus !! L. G. verbunden mit meiner höchsten Wertschätzung!!

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