Allgemeine Berichte | 07.01.2021

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Dämmung oberste Geschossdecke: Pflicht oder Kür?

Holzbalkendecken lassen sich von oben optimal mit Mineralwolle zwischen den Deckenbalken dämmen. Durch die Abdeckung mit OSB-Platten wird der Dachraum wieder begehbar. Foto: Bernhard Andre

Kreis Neuwied. Die oberste Geschossdecke von Wohngebäuden muss nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nachträglich gedämmt werden, wenn noch keine Dämmung vorliegt oder ein definierter Mindestwärmeschutz nicht eingehalten wird. Wahlweise kann auch die Dachschräge gedämmt sein.

Eine Sonderregelung gibt es für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Hier gilt die Pflicht erst im Falle eines Eigentümerwechsels. Der neue Eigentümer hat hierfür nach dem Kauf zwei Jahre Zeit.

Aber auch ohne Verpflichtung ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke eine relativ einfache und kostengünstige Maßnahme, die auch in Eigenleistung erbracht werden und viel Heizenergie einsparen kann: Bei ungenutzten Dachräumen reicht es, Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem Dachraumboden auszulegen. Empfehlenswert ist es, die Platten oder Bahnen etwa 18 bis 24 Zentimeter dick und fugendicht zu verlegen, um einen guten Dämmeffekt zu erreichen. Bei Holzbalkendecken sollte aber geprüft werden, ob ein Feuchteschutz von unten in Form einer Dampfbremse notwendig ist. Dies kann der Fall sein, wenn unterseitig kein Putz oder keine intakte Folie vorhanden ist.

Für nachträgliche Dämmmaßnahmen können auch Fördermittel in Anspruch genommen werden.

Bei allen Fragen rund um Dämmung, Feuchteschutz und Altbausanierung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung.

Die nächsten Beratungstermine finden im Landkreis Neuwied wie folgt statt:

In Asbach am 20. Januar von 13:45 bis 16:45 Uhr.

In Bad Hönningen am 3. Februar von 8:15 bis 12 Uhr.

In Dierdorf am 28. Januar von 15 bis 18 Uhr.

In Neuwied am 27. Januar von 14 bis 17:45 Uhr.

In Rengsdorf am 11. Februar von 15 bis 18 Uhr.

Die Beratungen werden aktuell für alle Standorte telefonisch durchgeführt. Die Beratung ist kostenfrei. Eine Terminvereinbarung ist dafür erforderlich unter 0800 / 60 75 600 (kostenlos).

Pressemitteilung

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Holzbalkendecken lassen sich von oben optimal mit Mineralwolle zwischen den Deckenbalken dämmen. Durch die Abdeckung mit OSB-Platten wird der Dachraum wieder begehbar. Foto: Bernhard Andre

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