Allgemeine Berichte | 11.11.2019

Die Kreisverwaltung informiert

Darf man Grünschnitt noch verbrennen?

Das Verbrennen von Grünschnitt ist verboten.Foto: Pressestelle derKreisverwaltung

Westerwaldkreis. Es ist vielerorts noch immer gängige Praxis, dass im heimischen Garten oder auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallende Pflanzenreste vor Ort verbrannt werden. Das führt oft zu Problemen und löst Einsätze von Feuerwehr und Polizei aus. Dabei ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in den allermeisten Fällen unzulässig.

Das Verbrennen im Innenbereich ist verboten. Im Außenbereich ist es nur dann zulässig, wenn keine Verwertungsmöglichkeiten bestehen. Derartige Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten sind im Westerwaldkreis zu genüge gegeben. So sammelt der Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb (WAB) zweimal im Jahr Grünschnitt ein. Weiterhin kann eine Entsorgung über die Biotonne erfolgen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit ganzjährig Ast- und Grünschnitt bei der Deponie anzuliefern, wozu der WAB jährlich einen Gutschein für die Anlieferung von 250 kg der Gebührenrechnung beilegt.

In Ausnahmefällen kann ein derartiges Verbrennen nur dann zulässig sein, wenn die jeweiligen Pflanzen von Krankheiten befallen sind und ein Transport des Materials zur Entsorgung zu einer Verbreitung des Krankheitserregers führen würde. Dann ist der Sachverhalt vom Abfallerzeuger vorher der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung darzulegen. Unter Umständen muss der Pflanzenschutzdienst des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) in Montabaur zur Beurteilung herangezogen werden.

Widerrechtliche Verbrennungsvorgänge stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 100.000 Euro geahndet werden.

Bei Fragen kontaktieren Interessierte die untere Abfallbehörde: Marco Metternich, Marco.Metternich@westerwaldkreis.de, Tel. (0 26 02) 12 45 68 oder Stefan Eckelt, Stefan.Eckelt@westerwaldkreis.de, Tel. (0 26 02) 12 43 72.

Pressemitteilung des

Westerwaldkreises

Das Verbrennen von Grünschnitt ist verboten.Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung

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