Allgemeine Berichte | 01.03.2021

Jahresbericht des Rhein-Sieg-Kreises

Das Ordnungsamt in Zahlen

Rhein-Sieg-Kreis. Sprengstofferlaubnisse, Maklererlaubnisse oder Gewerbeuntersagungen – die Aufgaben des Ordnungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises sind vielfältig. Dabei ging im vergangenen Jahr die Corona-Pandemie auch am Ordnungsamt nicht unbemerkt vorbei.

„Die Corona-Pandemie hatte zum Beispiel Auswirkungen auf Gewerbeuntersagungsverfahren“, blickt Werner Erdmann, Leiter der Abteilung Ordnungsangelegenheiten, Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen der Kreisverwaltung, auf ein „anderes“ Jahr zurück.

So gingen vom Finanzamt weniger Anregungen für ein Verfahren zur Untersagung des Gewerbes beim Kreisordnungsamt ein. Dies passierte in 2020 129-mal. Coronabedingt nur 18 Gewerbetreibende, gegen die ermittelt wurde, mussten ihren Betrieb einstellen. In 2019 waren 166 Verfahren eingeleitet worden. Ein Verfahren zur Untersagung des Gewerbes wird eingeleitet, wenn Gewerbetreibende zum Beispiel keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen und sich damit gegenüber konkurrierenden Betrieben einen Vorteil verschaffen.

Makler, Darlehensvermittler, gewerbsmäßige Verwalter von Wohnimmobilien sowie Bauträger und Baubetreuer benötigen für ihre Tätigkeit eine sogenannte Maklererlaubnis. 85-mal wurde diese im vergangenen Jahr erteilt; in 2019 waren 113 Erlaubnisse dieser Art erteilt worden. Wer im privaten Bereich Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, beispielsweise zum Böllerschießen, zum Wiederladen von Munition oder zum Vorderladerschießen, hat, benötigt eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz. Diese berechtigt zum Erwerb, Transport, Verwenden und Aufbewahren der explosionsgefährlichen Stoffe. Die Einfuhr und auch jedwedes Bearbeiten der Stoffe sind nicht erlaubt. Verboten ist auch das Herstellen von explosionsgefährlichen Stoffen. 14-mal stellten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisordnungsamtes die Sprengstofferlaubnisse neu aus. 43 bestehende wurden verlängert. Auch fuhren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 19-mal vor Ort heraus, um den sachgerechten Gebrauch des Sprengstoffs zu kontrollieren.

Wer in der Security tätig ist, zum Beispiel bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften, unterliegt dem sogenannten Bewachungsrecht. Dieses sieht erhöhte Anforderungen an das Wachpersonal vor. Ob diese beachtet werden, kontrolliert das Ordnungsamt. In 2020 wurden insgesamt 368 Wachpersonen überprüft; 273 von ihnen waren das erste Mal dabei.

Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis

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