Allgemeine Berichte | 24.04.2021

Bundesnotbremse wird eingeführt

Das sind die Auswirkungen für den Rhein-Sieg-Kreis

Ausgangssperre

tumisu@pixabay.de

Rhein-Sieg-Kreis. Am 21. April 2021 hat der Deutsche Bundestag die Bundes-Notbremse beschlossen. Ab Freitag, 23. April 2021, gilt das neue Infektionsschutzgesetz (IFSG) nun auch - zunächst befristet bis 30. Juni 2021 - im Rhein-Sieg-Kreis.

 

Grundsätzlich gibt es jetzt bundesweit einheitliche Vorgaben, die sich an den 7-Tages-Inzidenzen von 100, 150 und 165 orientieren. Diese müssen jeweils an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten worden sein, wobei einzig der für den gesamten Rhein-Sieg-Kreis vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichte Wert maßgeblich ist; die Inzidenzen der einzelnen Städte und Gemeinden spielen dabei keine eigene Rolle.

 

Das Land NRW muss nun durch Allgemeinverfügung feststellen, dass der Rhein-Sieg-Kreis zu den Kreisen mit einer Inzidenz über 100 gehört und dies entsprechend veröffentlichen. Eine derartige Allgemeinverfügung ist bisher noch nicht erlassen worden.

 

Nachstehend ist auszugsweise dargestellt, welche wesentlichen Änderungen sich bei einer Inzidenz über 100 für die Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Sieg-Kreis ergeben werden:

  Private Treffen sind nur mit einer haushaltsfremden Person gestattet. Außerdem dürfen sich maximal fünf Personen treffen – zu den beiden Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder wenn man zum Beispiel mit dem Hund raus muss, darf man das Haus verlassen. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außerdem erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen. Tagsüber darf Sport nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden. Ausgenommen sind

Kinder, wenn sie draußen kontaktlos in Gruppen von maximal 5 Kindern trainieren. Trainer müssen ggf. vorher einen Test machen. Freizeiteinrichtungen wie z.B. Freizeitparks, Indoorspielplätze, Badeanstalten, Fitnessstudios, Clubs, Wettannahmestellen, Stadt-, Gäste- und Naturführungen aller Art, touristische Bahn- und Busverkehre sind untersagt. Der Lebensmittelhandel, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel bleiben unter weiteren Maßgaben geöffnet; In sonstigen Ladengeschäften ist „click and collect“ und bei Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses „click and meet“ zulässig. Ab einer Inzidenz von 150 ist hier nur noch „click and collect“ erlaubt. Theater, Konzerthäuser, Bühnen, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten u.ä. bleiben geschlossen; Autokinos sind zugelassen Gaststätten bleiben geschlossen; die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zur Mitnahme sind nur zwischen 5 Uhr und 22 Uhr erlaubt, nach 22 Uhr ist lediglich die Auslieferung von Speisen und Getränken zulässig. Friseurbetrieb und Fußpflege und weitere Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken sind bei Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses erlaubt. Im ÖPNV gilt weiterhin Maskenpflicht; die Anzahl der Fahrgäste kann begrenzt werden. Touristische Übernachtungsangebote sind untersagt.

 

Für die Schulen gilt ab einer Inzidenz von 100 der Wechselunterricht und ab einer Inzidenz von 165 der Distanzunterricht; für die Kitas geht es ab einer Inzidenz von 165 in den Notbetrieb.

 

Aufgrund der anstehenden Ausgangsbeschränkungen werden bis 0.00 Uhr alle Busse und Bahnen nach normalem Fahrplan verkehren. Vor 0.00 Uhr startende sowie aus betrieblichen Gründen notwendige Fahrten, z.B. zurück zum Betriebshof, sollen auch nach Mitternacht noch zu Ende geführt werden bzw. stattfinden.

 

Diese Vorgehensweise ist koordiniert mit der Bundesstadt Bonn und der Stadt Köln, wo ähnlich verfahren wird.

 

Da die Umstellung des Fahrplans für die Bahnen etwa eine Woche Vorlauf benötigt, wird diese Änderung noch nicht direkt in Kraft treten. Die Verkehrsunternehmen in der Region werden die genauen Details zu den Fahrten ausarbeiten und ab Montag, 3. Mai 2021, die Änderungen umsetzen.

Pressemitteilung des Rhein-Sieg-Kreises

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