Solarkataster RLP liefert wichtige Grundlagedaten:
Daten für Einspeisevergütung aktualisiert
Montabaur.Wer in Rheinland-Pfalz den Bau einer Solaranlage auf dem eigenen Dach plant, findet im Solarkataster Rheinland-Pfalz eine wertvolle Planungsgrundlage. Dieses Tool bietet eine umfassende Erfassung aller Dächer im Land und ermöglicht die Berechnung der täglichen Sonneneinstrahlung auf jeder Dachfläche. Diese Daten sind entscheidend für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung oder einer Solarthermieanlage zur Wärmeerzeugung.
Photovoltaikanlagen erzeugen besonders in den Sommermonaten oft mehr Strom, als im eigenen Haus benötigt wird. Dieser Überschuss wird ins Netz eingespeist und entsprechend vergütet. Die Einspeisevergütung ist bundesweit einheitlich geregelt, und das Solarkataster wurde kürzlich entsprechend den neuen Preisen aktualisiert. Mit dem Solarkataster können Interessenten in wenigen Minuten herausfinden, ob ihr Hausdach potentiell für eine Solaranlage geeignet ist. Nach Eingabe der Adresse zeigt eine Karte die Dachflächen und die Sonneneinstrahlung. Anhand der Haushaltsgröße kalkuliert das Tool eine passende Anlagengröße. Für Photovoltaikanlagen bietet der Wirtschaftlichkeitsrechner die Möglichkeit, einen Batteriespeicher zu berücksichtigen und potentielle Gewinne durch Stromüberschusseinspeisungen zu ermitteln.
Max Weber, Klimaschutzmanager bei der Verbandsgemeinde Montabaur, betont die Bedeutung dieser Daten für die Entscheidungsfindung und empfiehlt zusätzlich eine individuelle Beratung durch einen Fachbetrieb, der auch die Eignung der Dachkonstruktion prüft. Er fügt hinzu, dass private Solaranlagen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende in Deutschland leisten.
Das Solarkataster RLP, betrieben vom Landesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, ist seit 2021 online. Im Zuge des neuen Bundesgesetzes für Erneuerbare Energien (EEG), das Anfang 2023 in Kraft trat, wurden die Vergütungssätze für private Stromeinspeisungen aus PV-Anlagen festgelegt. Diese Sätze gelten für alle neuen Anlagen, die bis zum 31. Januar 2024 in Betrieb gehen. Danach verringert sich der Satz alle sechs Monate um ein Prozent. Max Weber, der sich auf Informationen der Energieagentur Rheinland-Pfalz beruft, weist darauf hin, dass das Solarkataster Rheinland-Pfalz kürzlich aktualisiert wurde, um die derzeit gültigen Vergütungssätze widerzuspiegeln. Weitere Änderungen im EEG könnten 2024 in Kraft treten.BA
