Fakt ist: Wer seinen Vierbeiner nicht ordnungsgemäß anleint, riskiert saftige Geldstrafen!
HeimatCheck: Bad Neuenahr: Zu viele unangeleinte Hunde im Stadtgebiet?
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Im Rahmen der Serie „HeimatCheck“, in der BLICK aktuell Anliegen aus der Bevölkerung aufgreift und bei den zuständigen Stellen nachfragt, wurde der Redaktion eine Beschwerde über vermehrt unangeleinte Hunde im Stadtgebiet von Bad Neuenahr-Ahrweiler gemeldet.
Auf Anfrage teilt die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler mit, dass im Stadtgebiet grundsätzlich eine Anleinpflicht besteht. Grundlage hierfür ist § 3 Absatz 1 der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen vom 1. August 2012. Demnach sind Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen sowie in öffentlichen Anlagen stets angeleint zu führen. Zudem sind Hundehalter verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ein Hund nur von einer geeigneten Person ausgeführt wird.
Verstöße gegen diese Regelung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Laut § 7 Absatz 3 der genannten Verordnung handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Anleinpflicht handelt oder einen Hund von einer ungeeigneten Person führen lässt.
Diese Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 7 Absatz 4 mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Mitmachen beim HeimatCheck
Mit der Serie HeimatCheck bietet BLICK aktuell Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, auf Missstände oder Probleme vor Ort aufmerksam zu machen. Die Redaktion greift diese Hinweise auf, recherchiert die Hintergründe und holt Stellungnahmen der zuständigen Behörden ein. Hinweise und Themenvorschläge können per E-Mail an heimatcheck@kruppverlag.de eingereicht werden.
ROB
