Der Betreute als Erbe und Erblasser
Bad Neuenahr. Zur Veranstaltung „Einführung ins Erbrecht – Der Betreute als Erbe und Erblasser“ hatte der SKFM – Katholische Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (SKFM) Mitte August in die Familienbildungsstätte nach Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeladen. Rechtsanwalt David Schnöger vermittelte 41 Personen eine Einführung in das Erbrecht, während Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM als der Leiter des Abends auf die Besonderheiten für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer hinwies. Ausführlich erläuterte David Schnöger, Fachanwalt für Erbrecht, die Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge. Es braucht für ein Testament gewisse Voraussetzungen und verschiedene Varianten sind möglich, z.B. „Notarielles Testament“, „Berliner Testament“, und „Bürgermeistertestament“ oder das „Nottestament“ sowie das „Seetestament“.
Dabei erläuterte Fachanwalt David Schnöger, wie wichtig es sei, einen oder mehrere Erben konkret zu benennen und nicht einfach vielen Personen Vermögenswerte oder Gegenstände zu „vermachen“.
Im weiteren Verlauf gab der Jurist auch Informationen zu den Themen Pflichtteilansprüche und Erbschaftssteuer. Spannend war es für das Publikum zu hören, was beim Vererben in Patchwork-Familien zu beachten ist. Im Falle einer Betreuung ist außerdem zu beachten, so Ralph Seeger, dass „bestimmte Aufgaben zum Thema Erbschaft einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedürfen, so z.B. bei einer Erbausschlagung sowie beim Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrags“.
Die Teilnehmer dankten Rechtsanwalt David Schnöger und Ralph Seeger für die auch Laien verständlich klar, kompetent und spannend vermittelten Fakten, wobei eine Teilnehmerin lobend hervorhob, „in welch kurzer Zeit die vielen Informationen vermittelt wurden. Perfekt!“
Weitere Informationen:
SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.
Telefon: 0 26 41/20 12 78
www.skfm-ahrweiler.de
