Allgemeine Berichte | 25.02.2025, 14:01 Uhr

Beginn der Schonzeit für Hecken und Gebüsche

Der Frühling kündigt sich an

Wachtberg. Heimische Vögel, Insekten, Säugetiere, Reptilien und Amphibien kehren in die Hecken und Büsche zurück. Hier suchen sie nicht nur Schutz; das Gehölz dient ihnen auch als Schlaf- und Ruheplatz und zur Aufzucht des Nachwuchses. Ebenso sind die Samen, Knospen, Blätter und Blüten der Pflanzen wertvolles Futter für die Tiere. Deshalb beginnt am 1. März die alljährliche Schonzeit für Hecken und Gebüsche. Wer vorhat, die Gehölze in seinem Garten stark zurückzuschneiden oder sogar zu roden, der sollte sich beeilen. Denn ab dem 1. März ist das bis zum 30. September verboten!

Während der Schonzeit sind nur behutsame Form- und Pflegeschnitte erlaubt, wie zum Beispiel das Zurückschneiden der neu austreibenden Zweige. Ein maßvoller Rückschnitt kann auch erforderlich sein, wenn die Zweige und Blätter in die Fußgängerwege oder Fahrbahnen hineinwachsen oder wenn an Ein- und Ausfahrten die Sicht auf die Straße oder den Bürgersteig versperrt wird. Doch auch beim erlaubten behutsamen Form- und Pflegeschnitt sollte immer vorsichtig geprüft werden, ob sich nicht ein bewohntes Nest im Gezweige verbirgt. In diesem Fall sollte der Rückschnitt erst nach der Brutzeit erfolgen. Wer in der Schonzeit zum „Kahlschlag“ ansetzt, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz und riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Für weitere Fragen können sich Interessierte gerne an Frau Kamradt im Rathaus der Gemeinde Wachtberg unter melanie.kamradt@wachtberg.de, 0228-9544-153 wenden.

Pressemitteilung

Gemeinde Wachtberg

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