Allgemeine Berichte | 13.08.2024

„Der alte Obstbaum muss weg“

Region. Sind die alten Obstbäume eigentlich geschützt?

Stehen sie unter Naturschutz? Darf man sie fällen, wenn man den Platz braucht? Das sind

Fragen, die den Streuobstverein Eifel/Ahr immer wieder erreichen.

Eine einfache Antwort auf diese Fragen gibt es allerdings nicht. So ist schon ein einzelner Obstbaum mit einer Spechthöhle auf einer Wiese geschützt, weil er die Artenvielfalt erhält. Das gilt auch für abgestorbene Bäume, in denen noch viel Leben steckt. Wenn jemand eine Streuobstwiese hat, kann er sie nicht ohne weiteres roden, denn Streuobstwiesen sind Biotope und somit geschützt - hier kommt es im Einzelfall auf die Größe der Fläche und die Anzahl der Bäume an. Ist die Streuobstwiese kartiert, ist der Schutz noch höher. Zudem gilt der Schutz vor Eingriffen in die Landschaft nach dem Bundesnaturschutzgesetz sowie die Einhaltung der Vorgaben durch die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Rhein-Ahr-Eifel“.

Ein aktuelles Beispiel: Im Dorf wird ein Grundstück verkauft, auf dem sechs alte Obstbäume

stehen. Der neue Besitzer will darauf ein Haus bauen. Die Rodung der Bäume ist nur erlaubt,

wenn ein Bauantrag vorliegt und genehmigt wurde, sonst ist es ein Eingriff in die Natur. Sie

sehen –wir schützen die Natur. Deshalb sollte sich jede und jeder, der ein solches Vorhaben hat, mit der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Ahrweiler in Verbindung setzen. Einfach Bäume fällen kann oft eine Ordnungswidrigkeit darstellen und eine Ersatzpflanzung erforderlich machen bzw. eine strafrechtliche Verfolgung auslösen.

Weitere Informationen: https://streuobst-eifelahr.de.

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