Allgemeine Berichte | 17.06.2016

Marienhaus Klinikum im Kreis Ahrweiler

Der eigene Wille ist maßgeblich

Über 150 Teilnehmer bei Infoveranstaltung zu Patientenverfügung und Vollmacht

(Von links) Marcus Mohr, Hildegard Schneider, Dr. Harald Lörler und Dr. Gerhard Kreuter. Annemarie Migend

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Im hohen Alter oder während einer schweren Krankheit sehen Menschen sich oft mit schwierigen, medizinischen Entscheidungen konfrontiert. Allerdings kommt es nicht selten vor, dass Menschen gerade in Zeiten schwerer, unheilbarer oder tödlicher Erkrankungen ihren Willen nicht mehr artikulieren können. Eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht kann helfen, dass auch in solchen Lebenslagen nach den eigenen Vorstellungen gehandelt wird. Dabei müssen jedoch viele Einzelheiten genau beleuchtet werden; die Verunsicherung und der Beratungsbedarf sind nach wie vor groß. Deshalb verwunderte es nicht, dass über 150 Interessierte die Gelegenheit nutzten, am Seminar rund um das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Krankenhauses Maria Hilf teilzunehmen. Dazu hatte die Abteilung für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie gemeinsam mit dem Förderverein eingeladen. Dr. Harald Lörler, der Chefarzt der Abteilung, und Justiziar Marcus Mohr informierten dabei über die zentralen juristischen und medizinischen Aspekte.

Laut einer Statistik des deutschen Ärzteblattes wünschen sich 66 Prozent der Befragten, zu Hause zu sterben, tatsächlich ist dies aber nur bei einem Viertel der Menschen der Fall. Die meisten sterben stattdessen im Krankenhaus oder Pflegeheim. Wenn Menschen bei Aufnahme ins Krankenhaus ihren Willen nicht mehr äußern können, kann die immer besser werdende Medizintechnik dazu führen, dass Krankheitsverläufe und der natürliche Sterbeprozess verlängert werden. „Eine qualifizierte Aussage über die persönlichen Wertvorstellungen und den eigenen Willen sollten Sie schon in gesunden Tagen treffen, um dem Behandlungsteam eine Behandlung entsprechend Ihren persönlichen Vorstellungen zu ermöglichen“, riet Dr. Harald Lörler. In einer Patientenverfügung könne beispielsweise festgelegt werden, welche Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt werden sollen oder abgelehnt werden.

Alternativ oder zusätzlich lässt sich mit einer Vorsorgevollmacht eine Person des Vertrauens beauftragen, stellvertretend zu handeln, wenn der Betroffene die Dinge nicht mehr selbst bewältigen kann. Auch hier sei es wichtig, im Vorfeld ausführlich darüber zu sprechen, was für eine Behandlung gewünscht ist. Da sich diese Wünsche im Laufe der Zeit auch ändern können, ist es jederzeit möglich, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten anzupassen oder zu widerrufen. Justiziar Marcus Mohr führte zudem aus, dass es am besten sei, die letztgültige Version im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu hinterlegen, damit sie im Ernstfall auch gefunden wird.

(Von links) Marcus Mohr, Hildegard Schneider, Dr. Harald Lörler und Dr. Gerhard Kreuter. Foto: Annemarie Migend

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