Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz informiert über Änderung im Einschulungs-Verfahren
Einschulungsuntersuchungen für das kommende Schuljahr in MYK starten
Kreis MYK. Mit der Einschulung beginnt ein neuer Lebensabschnitt für viele Kinder im Landkreis Mayen-Koblenz. Doch vorher werden sie schulärztlich untersucht. Die Einschulungsuntersuchung ist ein Schritt im Übergang vom Kindergarten in die Schule und nach dem geltenden Schulgesetz verpflichtend. Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz weist darauf hin, dass sich das Verfahren zur Einschulung geändert hat. Aufgrund des unterschiedlichen Entwicklungsstandes der Kinder werden diese nicht mehr, wie bisher, nach der zukünftigen Schulzugehörigkeit einbestellt, sondern nach dem Geburtsdatum zur Untersuchung eingeladen. Darüber hinaus erhalten nicht alle Eltern im selben Zeitraum einen Brief des Gesundheitsamtes. Es werden im Abstand von zwei Monaten neue Zeitslots freigegeben.
Wie melde ich mein Kind zur Einschulungsuntersuchung an?
Die Terminbuchung ist mittels des dreiseitigen Gesundheitsamt-Schreibens möglich. Auf Seite zwei des Einladungsschreibens befinden sich drei QR-Codes mit denen ein Termin zur Untersuchung am Standort Mayen, Andernach oder Koblenz gebucht werden kann. Mehrfachbuchungen sind nicht notwendig und sollten vermieden werden. Nach erfolgreicher Buchung des Termins erhalten die Eltern per E-Mail eine Terminbestätigung sowie eine Terminerinnerung. Die Stornierung des Termins ist über das System ebenfalls möglich.
Was erwartet mein Kind bei der Untersuchung?
Bei der orientierenden Überprüfung des Entwicklungsstandes erfolgt eine rund 30-minütige individuelle Untersuchung, die vor allem die Sprachkompetenz, Aufmerksamkeit und Konzentration sowie motorische Fähigkeiten des Kindes berücksichtigt. Darüber hinaus erfolgt neben einem Seh- und Hörtest auch eine körperliche Untersuchung. Im Anschluss wird das Ergebnis mit den Eltern besprochen und es erfolgt eine standardisierte Mitteilung an die Schule. Für die Untersuchung und Beratung steht ein Team aus sozialmedizinischen Assistentinnen und in der Kinderheilkunde erfahrenen Ärzten zur Verfügung. Anfragen richten betroffene Eltern bitte an schuldienst@kvmyk.de. Das Team des Gesundheitsamtes freut sich auf die zukünftigen Schulkinder.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
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