Die IHK Koblenz informiert
Staplerschein gemäß den Anforderungen der Berufsgenossenschaft
Sie arbeiten als gewerblich-technische Fachkraft im Bereich Montage, Wartung, Instandhaltung, Produktion oder müssen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit einen Gabelstapler bedienen? Dann sind Sie genau richtig in der Bildungsstätte Neuwied der IHK-Akademie Koblenz. Seit 01.05.2014 schreibt die Berufsgenossenschaft in der DGUV 68 vor, dass nur ausgebildete Personen zum Steuern eines Gabelstaplers beauftragt werden dürfen. Zusätzlich verlangt die ISO DIN EN 9000ff zwingend eine Schulung. Erwerben Sie also Ihren Staplerschein in der Zeit vom 22. bis 24. Mai 2018. Voraussetzungen sind das vollendete 18. Lebensjahr, gute Deutschkenntnisse und die Vorlage der arbeitsmedizinischen Untersuchung G25 zur körperlichen Eignung.
Informationen: Andrea Rheindorf, 02631 9177-15, rheindorf@ihk-akademie-koblenz.de
Existenzbedrohende Gefahren bekämpfen: Brandschutzbeauftragte ausbilden!
Ein Brand im Unternehmen – leider jederzeit möglich! Und immer eine echte Existenzbedrohung: Kommt es zu einem Brand, sind die nicht ersetzbaren Verluste erheblich, seien es solche an Leben und Gesundheit, sei es die Einbuße an Produktivität. Kunden orientieren sich bei Produktions- oder Lieferausfällen schnell bei Mitbewerbern, kommen auch später nicht zurück. Ein vom Arbeitgeber eingesetzter Brandschutzbeauftragter koordiniert die Maßnahmen gegen diese Bedrohung: Er ist im Rahmen der ihm übertragenden Pflichten für den Brandschutz verantwortlich. Dazu muss der Brandschutzbeauftragte persönlich und fachlich in die Lage versetzt werden, den Brandschutz in „seinem“ Betrieb durchzuführen. Der Brandschutzbeauftragte soll Gefahren erkennen, beurteilen und dafür sorgen, dass sie beseitigt und Schäden gering gehalten werden. Der Brandschutzbeauftragte ist verantwortlich für das Aufstellen der Brandschutzordnung, die Feuerwehrpläne, sowie für die Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb. Er überwacht die Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln und legt Ersatzmaßnamen bei Ausfall von Brandschutzeinrichtungen fest. Er berät bei Planung von Neu- und Umbauten und ist verantwortlich für den Kontakt zur Feuerwehr. Der Lehrgang beruht auf den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sowie den europäischen Richtlinien. Er entspricht den UVV, der Arbeitsstättenverordnung und dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes.
Der nächste Lehrgang findet ab dem 4. Juni 2018 statt.
Informationen: Yvonne Busch, 02631 3539-52, busch@ihk-akademie-koblenz.de
