Allgemeine Berichte | 13.12.2019

Die IHK Koblenz informiert

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Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Immobilienverwalter

Die Berufszulassung für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler wurde zum 1. August 2018 neu geregelt. Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gibt es eine Weiterbildungspflicht (20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren). Diese Pflicht gilt auch für bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende Mitarbeiter. Hierzu bietet die IHK-Akademie Koblenz fortlaufend verschiedene Seminare an.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter www.ihk-akademie-koblenz.de Suchwort Immobilien oder direkt von Angela Rosenberg, 0261 30471-83 oder rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de

Gute Kommunikationskultur als Erfolgsfaktor eines Unternehmens

Dabei spielt zum einen die Kommunikation nach innen eine große Rolle: Wie gehen Vorgesetzte mit Mitarbeitern um? Wie gehen Mitarbeiter miteinander um?

Und zum anderen geht es um die Kommunikation des Unternehmens nach außen: Wie geht das Unternehmen mit Kunden, Interessenten, Lieferanten, Geschäftspartnern um? Insbesondere in Zeiten von Social Media, ist der korrekte Umgang mit Kritik, Reklamationen und schlechten Bewertungen essenziell.

Für die Anwendung einer funktionierenden Kommunikation gibt es Grundregeln. Wer die Regeln der Kommunikation kennt und richtig anwendet, wird damit nachhaltig Erfolg haben – und das nach innen und nach außen. Wir unterstützen Sie mit verschiedenen Tagesseminaren im kommunikativen Bereich.

Weitere Informationen: www.ihk-akademie-koblenz.de oder direkt von Laura Menningen, 0261 30471-32 oder menningen@ihk-akademie-koblenz.de

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