Allgemeine Berichte | 02.03.2021

Ab dem 01.03.2021 ist die Antragstellung möglich

DigiBoost Rheinland-Pfalz kann beantragt werden

Max. 15.000 Euro Zuschuss, Förderquote bis zu
75 % (für kleine Unternehmen bis 10 Mitarbeiter/innen).

Kreis Cochem-Zell. Unterstützung für die Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse erhalten kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freie Berufe ab dem 1. März 2021 mit dem neuen „DigiBoost“. Dahinter verbirgt sich ein niedrigschwelliges Förderangebot, von dem insbesondere der stationäre Einzelhandel und das Handwerk profitieren sollen. Der DigiBoost richtet sich an Unternehmen bis 100 Mitarbeiter/innen und soll der Digitalisierung der Betriebe einen Schub geben. Dafür stehen 20 Millionen Euro zur Verfügung, finanziert aus dem Corona-Sondervermögen.

Das Förderprogramm wurde vom Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und der Landwirtschaftskammer erarbeitet und hat die betriebliche Realität im Blick. Der DigiBoost gewährt Zuschüsse bis zu 15.000 Euro pro Unternehmen, sowohl für Hard- als auch für Software zur Digitalisierung der Betriebe. Förderfähig sind beispielsweise der Aufbau professioneller, individuell programmierter Online-Shops, Infrastrukturen für mobiles Arbeiten oder digitales Lager- und Logistikmanagement wie auch die Digitalisierung von Werkstätten oder 3D-Druck, ebenso die dazu gehörige Beratungsleistung.

Ab dem 1. März bieten die Kammern Beratungen in Form von Webinaren zum neuen Förderprogramm an.

Dort erhalten Interessierte wichtige und detaillierte Informationen zu Förderkriterien und Antragsverfahren.

Die Teilnahme ist Voraussetzung für eine Antragstellung. Die Informationsveranstaltung (aktuell online) der IHK oder Handwerkskammer finden Sie auf der jeweiligen Homepage.

Nach der Teilnahme an einem Webinar können Anträge über das digitale Kundenportal bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden. Der Zuschuss pro Vorhaben und Betrieb liegt bei maximal 15.000 Euro und richtet sich nach der Größe des Unternehmens. Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeiter/innen werden mit 75 Prozent gefördert, mit 10 bis 30 Mitarbeiter/innen mit 50 Prozent, mit 30 bis 100 Mitarbeiter/innen mit 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Mitarbeiteranzahl wird im Sinne von Vollzeitäquivalenten ermittelt. Digitalisierungsvorhaben ab Kosten in Höhe von 4.000 Euro können gefördert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der:

Kreisverwaltung Cochem-Zell, Fachbereich Kreisentwicklung, Klimaschutz, Endertplatz 2, 56812 Cochem, Tel.: 02671/61-888, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@cochem-zell.de.

Pressemitteilung
Kreisverwaltung Cochem-Zell

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