Allgemeine Berichte | 07.02.2022

Kostenlose Beratung durch das Planungsbüro Hicking für interessierte Hauseigentümer

Dorferneuerung in Weitersburg

Weitersburg. Da die Gemeinde Weitersburg als sogenannter Maßnahmenschwerpunkt für die Dorferneuerung anerkannt ist, können auch private Bauherren und Hauseigentümer Fördermittel für bestimmte Maßnahmen beantragen.

Gefördert werden

• die Erhaltung ortsbildprägender Bausubstanz (gefördert wird auch die Innenrenovierung wie z.B. die Installation neuer Heizungsanlagen),

• die Schaffung von neuem Wohnraum unter Berücksichtigung einer dorfgerechten Gestaltung,

• sowie der Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen.

Bei privaten Vorhaben beträgt die Zuwendung je Einzelvorhaben bis zu 35 v.H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 7.669 Euro je Einzelvorhaben betragen. Nicht gefördert werden allerdings Vorhaben, die überwiegend nur der Verschönerung oder der Bauunterhaltung dienen (z.B. ausschließliche Erneuerung der Fenster). Mit den Maßnahmen darf vor Erteilung der Förderung noch nicht begonnen werden.

Anträge auf Förderung von privaten Vorhaben können über die Internet-Seite der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz (www.kvmyk.de Bereich Themen/Kreisentwicklung und Wirtschaft) bezogen werden. Die Anträge sind über die Verbandsgemeindeverwaltung an die Kreisverwaltung zu richten.

Die Ortsgemeinde Weitersburg bietet in diesem Zusammenhang eine kostenlose Beratung durch das Planungsbüro Hicking an. Das Büro gibt Hinweise zur dorfgerechten Gestaltung und Sanierung der eigenen Immobilie und unterstützt zudem bei der Beantragung der Fördergelder. Interessierte Hauseigentümer sollten also vor Beantragung von Fördergeldern zuerst mit dem Büro Hicking Kontakt aufnehmen (Planungsbüro Hicking, Frau Christiane Hicking, Tel: 02691-9351109, christiane.hicking@buero-hicking.de Betreff: „DE Weitersburg“).

Pressemitteilung

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