Allgemeine Berichte | 08.05.2026

Fluthilfe: Frist für neue Anträge endet am 30. Juni 2026

Wiederaufbau-Beratung im Rhein-Sieg-Kreis bis Ende 2026 verlängert

Schwere Zerstörung im Rhein-Sieg-Kreis nach der Flut 2021. Foto:JOST

Rhein-Sieg-Kreis. Die Beratungsstellen des Rhein-Sieg-Kreises zur Unterstützung beim Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe 2021 bleiben bis Ende 2026 zugänglich. Personen, die bereits einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe beim Land gestellt haben, können sich bis zu diesem Zeitpunkt zur ordnungsgemäßen Erstellung des notwendigen Verwendungsnachweises beraten lassen, der erforderlich ist, um den Förderantrag abzuschließen. Laut Angaben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) können die laufenden Verfahren spätestens bis Ende 2030 abgeschlossen werden.

Für diejenigen, die noch keinen Antrag eingereicht haben, läuft die Frist für Neuanträge nur noch bis zum 30. Juni 2026. Auch hier stehen die Beratungsstellen des Rhein-Sieg-Kreises mit Rat und Tat zur Seite. Diese Beratungsstellen sind in Rheinbach im Gründer- und Technologiezentrum auf der Marie-Curie-Straße 1 und in Swisttal im Rathaus auf der Rathausstraße 115 zu finden. Da die Öffnungszeiten an wechselnden Tagen variieren, ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02241 13 2200 oder über die Webseite www.rhein-sieg-kreis.de/terminvereinbarung erforderlich.

Zusätzliche Informationen für Antragstellende sind unter www.rhein-sieg-kreis.de/wiederaufbauhilfe verfügbar.BA

Schwere Zerstörung im Rhein-Sieg-Kreis nach der Flut 2021. Foto:JOST

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