Allgemeine Berichte | 15.10.2026, 06:00 Uhr

Dritte Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Unkel vom 07.05.2024

Dritte Satzung
3

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

(GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) in der öffentlichen Sitzung am 01.10.2026 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Unkel vom 07.05.2024 wird wie folgt

geändert:

§ 6 Absatz 3 und 7 -Aufwandsentschädigung für Mitglieder des

Verbandsgemeinderates, der Ausschüsse, Beiräte und Arbeitskreise- erhält

folgende Fassung:

(3) Die Aufwandsentschädigung wird in Form eines Sitzungsgeldes gewährt, das

für die Teilnahme an einer Sitzung des Verbandsgemeinderates, einer

Fraktionssitzung, eines Ausschusses, sowie eines vom Verbandsgemeinderat

gebildeten Beirates oder Arbeitskreises 1 v. H. der Aufwandsentschädigung nach § 12

Absatz 1 Satz 1 KomAEVO je Sitzung beträgt. (s. Anlage 2)

(7) Bei Teilnahme an mehreren aufeinander folgenden Sitzungen an einem Tag wird

für an jeder teilgenommenen Sitzung entsprechend ein Sitzungsgeld gewährt. Die

Aufwandsentschädigung nach Absatz 3 bis 5 wird jeweils auf volle Euro aufgerundet

und halbjährlich ausgezahlt.

Artikel 2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2026 in Kraft.

Unkel, 01.10.2026

gez.

Karsten Fehr

Bürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, geltend gemacht worden sind, oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung

verletzt worden sind.Unkel, den 01.10.2026

Verbandsgemeindeverwaltung Unkel

gez.

Karsten Fehr

Bürgermeister

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis – inkl. E-Paper
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Dauerauftrag 2026
Dauerauftrag Imageanzeige
Imageanzeige - Dauerauftrag
Kirmes Miesenheim
Titelanzeige KW 41
Titelanzeige
Empfohlene Artikel
 Foto: VG Bad Breisig
26

Niederlützingen. Die Ortsgemeinde Brohl-Lützing hat mit Datum vom 25.05.2022 die Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen beschlossen. Nachdem die Grundlagen für eine Abrechnung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen zwischenzeitlich durch die Verbandsgemeindeverwaltung geschaffen wurden, soll noch im Jahr 2026 eine Abrechnung im Abrechnungsgebiet Niederlützingen versandt werden....

Weiterlesen

Weitere Artikel
Arbeitsgruppe „Weingarten an der Balduinbrücke“.
232

Arbeitsgruppe „Weingarten an der Balduinbrücke“ gestartet

LützelAktiv e. V. bringt Menschen zusammen

Koblenz-Lützel. Zehn Menschen haben sich am Mittwochabend zum ersten Planungstreffen für den „Weingarten an der Balduinbrücke“ getroffen und eine Arbeitsgruppe gebildet.

Von Werner Weber aus Koblenz

Weiterlesen

Symbolbild.
190

Astrologische Vorschau für die KW XX: Gesundheit, Liebe und Erfolg im Fokus bei den Sternzeichen

Sterne im Blick: Horoskop für die Woche 19. bis 25. Oktober – zwischen Herzensangelegenheiten und neuen Chancen

Die Woche vom 19. bis 25. Oktober 2026 bringt Bewegung in festgefahrene Situationen, überraschende Erkenntnisse und die eine oder andere Herausforderung. Während sich in der Liebe neue Türen öffnen können, verlangen berufliche Aufgaben nach Geduld, Weitblick und einer guten Portion Durchhaltevermögen. Auch die Gesundheit verdient besondere Aufmerksamkeit: Wer zu viel auf einmal erledigen möchte, könnte schneller an die eigenen Grenzen stoßen.

Weiterlesen