Dritte Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Unkel vom 07.05.2024
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung
(GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) in der öffentlichen Sitzung am 01.10.2026 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Unkel vom 07.05.2024 wird wie folgt
geändert:
§ 6 Absatz 3 und 7 -Aufwandsentschädigung für Mitglieder des
Verbandsgemeinderates, der Ausschüsse, Beiräte und Arbeitskreise- erhält
folgende Fassung:
(3) Die Aufwandsentschädigung wird in Form eines Sitzungsgeldes gewährt, das
für die Teilnahme an einer Sitzung des Verbandsgemeinderates, einer
Fraktionssitzung, eines Ausschusses, sowie eines vom Verbandsgemeinderat
gebildeten Beirates oder Arbeitskreises 1 v. H. der Aufwandsentschädigung nach § 12
Absatz 1 Satz 1 KomAEVO je Sitzung beträgt. (s. Anlage 2)
(7) Bei Teilnahme an mehreren aufeinander folgenden Sitzungen an einem Tag wird
für an jeder teilgenommenen Sitzung entsprechend ein Sitzungsgeld gewährt. Die
Aufwandsentschädigung nach Absatz 3 bis 5 wird jeweils auf volle Euro aufgerundet
und halbjährlich ausgezahlt.
Artikel 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2026 in Kraft.
Unkel, 01.10.2026
gez.
Karsten Fehr
Bürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, geltend gemacht worden sind, oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind.Unkel, den 01.10.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
gez.
Karsten Fehr
Bürgermeister