Weißenthurm: Halbseitige Sperrung eines Teilstückes der Hauptstraße
Einbahnstraßenregelung für diesen Zeitraum aufgehoben
Weißenthurm. Aufgrund einer EÜ-Erneuerung der Deutschen Bundesbahn wird die Fahrbahn der L 121 (Hauptstraße), halbseitig in Fahrtrichtung Ortsausgang Andernach bzw. Ortseingang aus Richtung Andernach im Bereich der Kreuzung Waldstraße / Andernacher Straße / Hauptstraße für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Da in diesem Zeitraum die Ein- und Ausfahrt aus der Waldstraße auf die Hauptstraße nicht möglich sein wird, wird die Einbahnstraßenregelung in der Andernacher Straße für diesen Zeitraum aufgehoben.
Die Sperrung findet voraussichtlich in der Zeit vom 19. August 2024 bis zum 13. September 2024 statt.
Während dieser Zeit erfolgt die Umleitung über die Andernacher Straße und die Bahnhofstraße.
Nähere Informationen zum Buslinienverkehr entnimmt man bitte den Fahrplänen.
Pressemitteilung
Verbandsgemeindeverwaltung
Weißenthurm
-als örtliche Ordnungsbehörde-
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