Landrat Sebastian Schuster schaut sich in Meckenheim um
Eine Dependance des Impfzentrums im Linksrheinischen ist nötig und möglich
Meckenheimer Liegenschaft „Im Ruhrfeld“ scheint für die Anforderungen geeignet zu sein - Landrat will allerdings nicht allzu viel Hoffnungen machen
Meckenheim. Gibt es doch noch eine Impfmöglichkeit im linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises? Landrat Sebastian Schuster (CDU) zumindest zeigte sich jetzt bei einem Ortstermin in der Meckenheimer Liegenschaft „Im Ruhrfeld“ zuversichtlich. Allerdings will er den Bürgern hier nicht allzu viele Hoffnungen machen, denn entschieden sei letztlich noch nichts.
Dennoch: „Wir sind uns einig, dass wir im Linksrheinischen eine Dependance unseres Impfzentrums benötigen, um den dort lebenden Bürgern die Fahrt durch Bonn und über den Rhein nach Sankt Augustin zu ersparen“, erklärte Schuster bei einer Besichtigung des möglichen linksrheinischen Standortes. Gemeinsam mit Meckenheims Bürgermeister Holger Jung (CDU), Kreis-Impfkoordinator Ingo Freier und Kreisbrandmeister Dirk Engstenberg inspizierte er das ehemalige Verwaltungsgebäude „Im Ruhrfeld“, das auf einer Fläche von 793 Quadratmetern etwa 30 Räume beherbergt. Die Bürgermeister der linksrheinischen Kommunen hatten sich auf diese Liegenschaft als möglichen Impfstandort geeinigt.
Überblick über die Örtlichkeit verschaffen
„Der heutige Besuch dient dazu, sich einen Überblick über die Örtlichkeit zu verschaffen und zu prüfen, ob das Gebäude den Anforderungen gerecht werden kann, die für eine Dependance des Impfzentrums des Kreises notwendig sind“, erläuterte Schuster. Klar sei jedoch, dass dies erst dann infrage komme, wenn genügend Impfstoff zur Verfügung stehe und die Finanzierung durch den Bund in das Land gewährleistet sei. „Wir sind ehrlich - das ist leider keine Lösung, die innerhalb der nächsten Wochen fertig ist. Aber es ist eine Perspektive.“
Am Montag wurde auch im eigentlichen Impfzentrum des Rhein-Sieg Kreises an der Asklepios-Klinik in Sankt Augustin mit den langersehnten Impfungen begonnen. Doch letztlich solle es nicht bei diesem einen Standort bleiben, so Schuster: „Wir müssen sehen, dass wir die Impfstraßen mehr zu den Menschen in unserem Kreis bringen.“ Deshalb habe er sich schon von Beginn an für weitere Impfmöglichkeiten im Kreis eingesetzt.
Eine Nachricht aus dem Düsseldorfer Gesundheitsministerium habe neue Hoffnung gemacht, denn dort sei ausdrücklich erlaubt worden, mehrere Impfstraßen an verschiedenen Orten im Kreis zu errichten, diese aber aus einem Topf, der für das eigentliche Impfzentrum bestimmt ist, zu finanzieren. Dieser Topf wird vom Bund und Land zu gleichen Teilen gefüllt, weder der Kreis noch die Kommunen müssen sich an der Finanzierung beteiligen. Das gelte auch für eine künftige Impfung in Schwerpunktpraxen mit ortsansässigen Ärzten. Eventuell könne man die Liegenschaft im Ruhrfeld auch zu einer solchen Schwerpunktpraxis umgestalten, zumindest so lange die Pandemie andauert. „Wie die Sache am Ende genannt wird, ist völlig egal - Hauptsache ist, dass sich die Menschen im linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg Kreises impfen lassen können.“
Noch zu wenig Impfstoff vorhanden
Das könne aber frühestens im April oder Mai der Fall sein, denn zuvor sei das Impfzentrum in Sankt Augustin noch lange nicht ausgelastet. Bis zu 1800 Menschen können dort pro Tag geimpft werden, derzeit werden höchstens 450 auch tatsächlich gepikst. Das liege vor allem am fehlenden Impfstoff, der nach wie vor in viel zu geringer Menge angeliefert werde. Erst Ende März werde voraussichtlich genügend Impfstoff zur Verfügung stehen, hofft Schuster. Bis dahin müsse man dafür sorgen, dass die Bürger auch aus den weiter entfernten Gebieten des Kreises bequem und schnell nach Sankt Augustin kämen.
Hier seien beispielsweise ehrenamtliche Initiativen gefragt, aber auch Bürgerbusse und das jüngst eingeführte „Impfticket“ sollen dazu beitragen. Senioren ab 80 Jahren können damit kostenlos den ÖPNV nutzen, um ihren Termin im Impfzentrum in Sankt Augustin wahrzunehmen.
Das gilt auch für eine Begleitperson. „Mich haben viele Anrufe und Briefe von älteren Menschen erreicht, die sich impfen lassen wollen, aber nicht mehr so mobil sind“, erläuterte Schuster. Dieser Fahrausweis gilt für alle im VRS verkehrenden Verkehrsunternehmen - es dürfen also alle Bahnen und Busse genutzt werden. Allerdings nur für die Fahrt zum Impfzentrum nach Sankt Augustin und von dort wieder nach Hause. Auch die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum zweiten Impftermin wird auf die gleiche Art und Weise gewährleistet.
JOST
