Allgemeine Berichte | 19.03.2021

Stadt Koblenz erlässt Allgemeinverfügung

Einkauf teilweise nur noch nach vorheriger Terminvergabe

Quelle: Pixabay

Koblenz. Im Rahmen der Anfang März zwischen Bund und Ländern vereinbarten Öffnungsperspektiven, wurden auch Regeln festgelegt, wie mit steigenden Inzidenzzahlen umzugehen ist. Kommunen, deren Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 50 liegt, bei einer gleichzeitigen Landesinzidenz von über 50, müssen dann zusätzliche Schutzmechanismen in Kraft setzen, so zum Beispiel die Einschränkung auf ein Terminshopping in den meisten Geschäften. Das Land Rheinland-Pfalz hatte hierzu mit Kammern, Einzelhandel und Kommunen bereits vor Beginn der zuletzt erfolgten Öffnungsschritte entsprechende Absprachen getroffen.

Nachdem zunächst die Landes-Inzidenz die Grenze von 50 überschritten hatte, überstieg nun auch die Inzidenz in Koblenz über drei Tage hinweg die 50er-Marke. Die Stadt Koblenz muss daher eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt dann ab Samstag, 20. März, 0:00 Uhr.

Die Allgemeinverfügung enthält folgende Regelungen

Gewerbliche Einrichtungen werden für den Kundenverkehr geschlossen. Sie dürfen nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden, bei denen pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche einer Kundin oder einem Kunden zeitgleich Zutritt zu der Einrichtung gewährt wird. Zudem sind Abhol-, Liefer- und Bringdienste weiter möglich.

Die Regelung der Schließung gilt nicht für Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten (deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht), Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Großhandel, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte.

Sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten sind auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Es gilt das Abstandsgebot während der gesamten sportlichen Betätigung. Training im Amateur- und Freizeitsport ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbereich und auf öffentlichen und privaten Außensportanlagen zulässig. Auch hier gilt das Abstandsgebot.

Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt.

Die Allgemeinverfügung der Stadt gilt bis zum 28. März 2021.

Neben der Allgemeinverfügung baut die die Stadt Koblenz ihre Teststrategie weiter aus. Daher werden u.a. auch am Münzplatz und in der Schloßstraße Testmöglichkeiten in Containern entstehen. Damit ist die Stadt Koblenz vorbereitet, sollte es zukünftig mit Schnelltests verbundene Öffnungsregelungen geben.

Oberbürgermeister David Langner und Bürgermeisterin Ulrike Mohrs bedauern den Schritt der Rücknahmen der Lockerungen. Sie versuchen weiterhin in Kombination mit erweiterten Testmöglichkeiten - in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt, dem Kreis Mayen-Koblenz und der Landesregierung - Öffnungsstrategien für die Stadt und die Region umzusetzen.

Pressemitteilung der

Stadt Koblenz

Quelle: Pixabay

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Rita Butz: Sehr schön verfasster Bericht , sehr zutreffend und diese beiden " Helden " üben eine Vorbildfunktion für unsere Gemeinde aus !! L. G. verbunden mit meiner höchsten Wertschätzung!!

BLICK aktuell-Bilderrätsel: Folge 1

  • Rüdiger Knieps: Kesseling im Kreis Ahrweiler
  • Michael Kroeger: Bestätigung Wahlergebnis am 13.4.2026. Mark Geimer wird Stadtbürgermeister. Unterschrift Nutzungsvertrag Windkraft am 17.4.2026 durch den 1. Beigeordneten Werner Lahme. Die Vereidigung Mark Geimer als...
Dauerauftrag
Dauerauftrag 2025
Mülltonnen -Reinigung, bis auf Widerruf
Kleinanzeigen
Kirmes Polch 2026
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0240#
Kirmes in Löhndorf
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0240#
Empfohlene Artikel
11

Koblenz. Die Einführung des Diakonats der Frau ist seit Jahren ein wichtiges Anliegen des Katholischen Deutschen Frauenbunds (KDFB), der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), des Netzwerks Diakonat der Frau sowie vieler Katholikinnen weltweit und hier vor Ort.

Weiterlesen

Weitere Artikel
14

Kostenlose Beratung und Unterstützung

Beratungsleistungen der Gemeindeschwesterplus

Kreis Neuwied. Die Gemeindeschwesterplus bietet kostenlose Beratung und Informationen zu gesundheitlichen Themen wie Sturzprävention, Ernährung, Bewegung und vielen weiteren Aspekten - auch bei Hausbesuchen.

Weiterlesen

Symbolbild.
79

Astrologische Vorschau für die KW 18: Gesundheit, Liebe und Erfolg im Fokus bei den Sternzeichen

Sterne im Blick: Horoskop für die Woche 27. April bis 3. Mai 2026

Mit dem Übergang vom April in den Mai beginnt eine Woche, die von Aufbruch, Begegnungen und kleinen Wendepunkten geprägt ist. Rund um den 1. Mai rücken Feste, Traditionen und zwischenmenschliche Beziehungen in den Mittelpunkt. Das Feiern in den Mai hinein sorgt für Leichtigkeit, während alte Bräuche wie das Aufstellen des Maibaums für romantische Zeichen und neue Impulse stehen. Gleichzeitig fordert die Woche dazu auf, auf die eigene Balance zu achten und Chancen bewusst zu nutzen.

Weiterlesen

12

Jiddische Musik und Märchen

Klezmer märchenhaft

Koblenz. Klezmer märchenhaft - Jiddische Musik und Märchen am Samstag, 2. Mai 2026, 18 Uhr in der Christuskirche Koblenz, Friedrich-Ebert-Ring / Hohenzollernstraße.

Weiterlesen

Dauerauftrag 2026
Imageanzeige
Anlagenmechaniker
Kirmes in Polch
Heizölanzeige
Kirmes Polch
Genusstage 17./18.04.
Anzeige 35-jähriges Jubiläum
Brunchanzeige
Praxis an neuem Standort
Kirmes in Löhndorf
Kirmes in Löhndorf
Löhndorfer Kirmes
Kirmes Löhndorf
Titelanzeige
Maibaumstellen Heimersheim