Ortsgemeinde Harschbach

Einmalige Befreiung brauchbarer Jagdhunde von der Hundesteuer

Puderbach. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich immer weiter in Deutschland aus. Diese Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich, für Schweine ist die ASP allerdings in jedem Fall tödlich. Es wurde ein Maßnahmenkatalog für ein „Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen“ verabredet. Die Wildschweinbestände sollen niedrig gehalten werden, um eine mögliche Ausbreitung der Seuche nach Möglichkeit zu erschweren. Hierbei kommt der Bejagung eine zentrale Bedeutung zu.

Um eine Signalwirkung an Jägerinnen und Jäger zu senden, hat die Ortsgemeinde Harschbach den Verzicht auf die Hundesteuer von brauchbaren Jagdhunden für das Jahr 2020 beschlossen. Die Halter von brauchbaren Jagdhunden in der Ortsgemeinde Harschbach können hierfür einen schriftlichen Antrag stellen. Den Antrag mit Kopie einer Bescheinigung über die abgelegte Brauchbarkeitsprüfung und eines aktuellen Jagdscheins an die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, z.Hd. Frau Hachenberg, Hauptstraße 13 in 56305 Puderbach oder an evelyn.hachenberg@puderbach.de richten.

Pressemitteilung der

Verbandsgemeinde Puderbach