LBM informiert:
Einrichtung von Halteverboten
Zur Durchführung des Winterdienstes
Heppingen/Ramersbach. Der LandesBetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz informiert, dass für die Wintermonate Dezember 2020 bis einschließlich März 2021 in einigen Ortsdurchfahrten ein eingeschränktes bzw. absolutes Halteverbot gilt. Folgende Ortsdurchfahrten im Stadtgebiet sind davon betroffen:
Heppingen, Schulstraße (L 80), Einmündung Burgstraße bis Spielplatz,
Ramersbach, Heckenbacher Straße (L85) Ober den Gärten bis Ahrtalstraße (L84).
Durch parkende Fahrzeuge in den o.g. Bereichen ergeben sich jedes Jahr immer wieder Probleme beim Befahren der Straßen mit Winterdienstfahrzeugen der Straßenmeisterei.
Anlieger und Verkehrsteilnehmer werden daher gebeten, die Maßnahme zu beachten und zu unterstützen. Die Regelung dient dazu, den Winterdienst und damit auch die Verkehrssicherheit auf den genannten Straßen zu gewährleisten.
Pressemitteilung der
Stadtverwaltung
Bad Neuenahr-Ahrweiler
