Allgemeine Berichte | 01.12.2020

LandesBetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz

Einrichtung von Halteverboten zur Durchführung des Winterdienstes

Kreis Ahrweiler. Für die Wintermonate Dezember 2020 bis einschließlich März 2021 wird in den Ortsdurchfahrten:

Heppingen, Schulstraße (L 80), Einmündung Burgstraße bis Spielplatz.

Oeverich (L 79) von der Einmündung L 80 bis zur Einmündung Josefstraße.

Esch, Dernauer Straße (K 35) von Haus-Nr. 15 bis Haus-Nr. 3.

Holzweiler, Vettelhovener Straße (K34) Schultheissgässchen bis Pützstraße.

Waldorf, Einmündung L 87 bis Neustraße, Hausnummer 8.

Oberzissen, Mittelstraße (K 51) von der Einmündung K 50 bis Burgstraße.

Oberdürenbach, Hauptstraße (K 52) von Haus-Nr. 26 bis Haus-Nr. 35.

Ramersbach, Heckenbacher Straße (L85) Ober den Gärten bis Ahrtalstraße (L84).

ein eingeschränktes bzw. absolutes Halteverbot eingerichtet.

Durch parkende Fahrzeuge in den o. g. Bereichen ergeben sich immer wieder Probleme beim Befahren der Straßen mit Winterdienstfahrzeugen der Straßenmeisterei. Die Regelung dient dazu, den Winterdienst und damit auch die Verkehrssicherheit auf den genannten Straßen zu gewährleisten. Die Anlieger und Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung gebeten.

Pressemitteilung

LBM Cochem-Koblenz

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