Allgemeine Berichte | 22.09.2020

Pressedienst der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises

Elektro(nik)-Altgeräte: Kein Fall für die Tonne

Rhein-Lahn-Kreis. Egal ob Akkuschrauber, Handy, Rasierer, Blinkschuhe, beleuchtete Textilien… Elektro(nik)-Geräte sind kein Fall für die Abfalltonne. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte, die sie nicht mehr nutzen, der E-Schrott-Sammlung zuzuführen. Eine Entsorgung über die Abfalltonne ist nicht zulässig, daran erinnert die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn.

Enthalten E-Geräte Batterien/Akkus, die nicht fest verbaut sind, müssen diese vor der Entsorgung entfernt werden und über die separate Batteriesammlung entsorgt werden.

Mittlerweile fallen unter Elektroschrott nicht nur die „klassischen“ E-Geräte, sondern auch Möbel und Bekleidungsstücke mit elektrischen Funktionen (z.B. beleuchtete Spiegel und Kinderschuhe) sowie passive Endgeräte, die Strom lediglich durchleiten (z.B. Steckdosen und Lichtschalter). Weitergehende Informationen zu E-Schrott-Verwertung findet man auf www.e-schrott-entsorgung.org.

Und wohin mit dem defekten Fernseher, der elektrischen Zahnbürste, der kaputten Kaffeemaschine im Rhein-Lahn-Kreis? Im Handel kann der E-Schrott kostenfrei unter folgen-den Bedingungen abgegeben werden: ist das Gerät max. 25 cm groß, wird es unabhängig von einem Neukauf angenommen. Ist das Gerät über 25 cm groß, kann es beim Kauf eines entsprechenden Neugerätes abgegeben werden.

Die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn bietet folgende Entsorgungsmöglichkeiten an: Die Abholung von Großgeräten kann mit dem Umwelt-Wertscheck „Elektronikschrott + Schrott“ aus dem Abfall-Info „Re:Tour“ oder online unter www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de bean-tragt werden. Zu den E-Großgeräten gehören zum Beispiel Computer, Drucker, Elektro-Grill, Elektroherde, Fernseher, Kühlgeräte, Mikrowelle, Spülmaschinen, Staubsauger, Stereoanlage, Waschmaschinen, Videorecorder und Waschmaschinen.

Elektrokleingeräte werden in haushaltsüblichen Mengen beim Schadstoffmobil angenommen. Das sind zum Beispiel Bügeleisen, Fön, Handy, Mixer, Rasierer, Taschenrechner,

Thermometer, Toaster. Auch Beleuchtungskörper wie Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen - aber keine Glühbirnen, die gehören in die Restabfalltonne - können am Schad-stoffmobil abgegeben werden. Die Standorte und Termine stehen im aktuellen Abfall-Info „Re:Tour“ oder auf www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de.

Noch zwei wichtige Hinweise: Bei der Abholung der Elektrogroßgeräte werden auch Kleingeräte mitgenommen. Weiterhin können alle Geräte im Abfallwirtschaftszentrum Rhein-Lahn in Singhofen auch selbst angeliefert werden. E-Kleingeräte werden auch bei der UKEA Dachsenhausen angenommen. Die Adressen und Öffnungszeiten stehen im Abfall-Info „Re:Tour“ bzw. auf www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de.

Tipp: Funktionsfähige Geräte, die man selbst nicht mehr braucht, können für andere noch nützlich sein. Unter www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de können Elektrogeräte kosten-los angeboten oder gesucht werden.

Fragen zu diesem oder einem anderen Thema beantworten die Abfallwirtschaftsberater des Rhein-Lahn-Kreises unter der Telefonnummer 02603/972-301.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung

des Rhein-Lahn-Kreises

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