Allgemeine Berichte | 29.11.2023

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Energietipp

Bad Neuenahr.Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert über die Dämmung der obersten Geschossdecke von Wohngebäuden gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Diese Dämmung ist verpflichtend, wenn entweder keine Dämmung vorhanden ist oder der definierte Mindestwärmeschutz nicht erfüllt wird. Alternativ kann auch die Dachschräge gedämmt sein.

Eine Ausnahme besteht für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. In diesem Fall gilt die Dämmungspflicht nur bei einem Eigentümerwechsel, und der neue Eigentümer hat zwei Jahre Zeit, diese Pflicht umzusetzen.

Dennoch wird empfohlen, die oberste Geschossdecke zu dämmen, da dies eine vergleichsweise einfache und kostengünstige Maßnahme ist, die auch in Eigenleistung durchgeführt werden kann und erhebliche Energieeinsparungen ermöglicht. Bei ungenutzten Dachräumen genügt es, Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem Dachraumboden zu verlegen. Dabei sollten die Platten oder Bahnen etwa 18 bis 24 Zentimeter dick und fugendicht verlegt werden, um eine effektive Dämmung zu erreichen. Bei Holzbalkendecken sollte zudem geprüft werden, ob von unten ein Feuchteschutz in Form einer Dampfbremse erforderlich ist, insbesondere wenn keine Putzschicht oder intakte Folie vorhanden ist.

Für nachträgliche Dämmmaßnahmen stehen auch Fördermittel zur Verfügung. Bei Fragen zur Dämmung, zum Feuchteschutz und zur Altbausanierung bietet der Energieberater der Verbraucherzentrale seine Unterstützung an.

Der Energieberater bietet eine telefonische Sprechstunde am Montag, den 18. Dezember 2023, von 14:00 Uhr bis 17:45 Uhr in Bad Neuenahr-Ahrweiler an. Die Beratungsgespräche sind kostenfrei, und eine Anmeldung ist unter der Telefonnummer 02641/87100 möglich.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten gibt es beim Energietelefon der Verbraucherzentrale unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 75 600. Die telefonische Beratung steht montags von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr zur Verfügung. BA

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