Spvgg 1904/25 Nickenich e.V.
Erhöhung Mitgliedsbeiträge
Ab Mittwoch 1. Januar
Nickenich. Durch Beschluss des Sportbundes Rheinland im Sommer 2016 sind die Mindestmitgliederbeiträge in zwei Stufen 2018 und 2020 anzuheben.
Der Vorstand der Spvgg 1904/25 Nickenich e.V. stellte diesen Beschluss in der Jahreshauptversammlung 2016 den Mitgliedern vor. Diese stimmten den Beitragserhöhungen für 2018 und 2020 einstimmig zu. Gleichzeitig beschloss die Versammlung, künftig immer den vom Sportbund Rheinland vorgeschriebenen Mindestbeitrag zu erheben, ohne dass dieser neu von der Mitgliederversammlung beschlossen werden muss.
Die Beitragserhöhung ist durch den Sportbund verpflichtend und ist Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen durch die Sportverbände.
Ohne diese Anhebung der Mindestmitgliederbeiträge, die die Haupteinnahmequelle des Vereins sind, ist eine Bezuschussung für Übungsleiter, Sportgeräte, Fortbildungskosten der Übungsleiter usw. durch die Sportverbände nicht gewährleistet. Damit der Sport- und Spielbetrieb durchgeführt werden kann, ist die Spvgg Nickenich auf diese Zuschüsse angewiesen.
Ab Mittwoch 1. Januar gelten folgende monatlichen Mitgliedsbeiträge: Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre 4 Euro, Erwachsene ermäßigt (ab 65 Jahre) 4 Euro (Beitragsanpassung ab dem darauffolgenden Kalenderjahr), Erwachsene 6 Euro, Familienbeitrag 10 Euro.
Der Vorstand der Spvgg 1904/25 Nickenich e.V. bittet alle Vereinsmitglieder um Verständnis für diese Maßnahme.
