Allgemeine Berichte | 03.04.2020

Kindertagesstätten/Kindertagespflege/Betreuende Grundschule und Mittagsverpflegung

Erlass von Elternbeiträgen für April

Koblenz. Die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erfolgte Schließung der Kindertagesstätten, der Kindertagespflegestellen und der Schulen stellt Eltern vor große Herausforderungen, da alternative Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder gefunden werden müssen. Zudem bringen sich viele Eltern im Rahmen von systemrelevanten Berufen unmittelbar ein, um das öffentliche Leben trotz der Corona-Krise aufrecht zu erhalten.

Zur finanziellen Entlastung der Eltern erlässt die Stadt Koblenz im Monat April 2020 pauschal alle Elternbeiträge für Krippen und Horte in städtischer sowie in freier Trägerschaft. Für die Einrichtungen in städtischer Betriebsträgerschaft erfolgt daher zum Abbuchungstermin 15. April. Kein Beitragseinzug. Sofern Eltern die Beiträge selbst überweisen, wird darum gebeten, zum vorgenannten Stichtag keine Zahlung für April 2020 zu veranlassen. Für Kitas in anderer Betriebsträgerschaft wird der zuständige Kita-Träger den betroffenen Eltern weitere Informationen zukommen lassen.

Erlassen werden auch die für April 2020 zu zahlenden Kostenbeiträge für Verpflegung in Kitas sowie die Elternbeiträge für die Kindertagespflege. Die Zahlungsabwicklung entspricht dem vorgenannten Verfahren.

Analog erlässt die Stadt Koblenz die Elternbeiträge für die Betreuende Grundschule im Monat April 2020 sowie die Beiträge für die Mittagsverpflegung im Monat April 2020.

Pressemitteilung der

Stadt Koblenz

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