Allgemeine Berichte | 27.09.2018, 18:00 Uhr

Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Wachtberg

Erneute öffentliche Auslegung

Übersichtsplan „Roggenacker“, Ließem.privat
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Wachtberg. Der Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, den geänderten Bebauungsplanentwurf „Roggenacker“ in Ließem erneut öffentlich auszulegen sowie die Öffentlichkeit , Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange abermals zu beteiligen.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf des Bebauungsplanes geändert und ergänzt. Die neue Fassung mit der Begründung liegt vom 1. Oktober bis einschließlich 2. November im Wachtberger Rathaus, Rathausstraße 34 in Wachtberg-Berkum (Fachbereich Gemeindeentwicklung, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 110, Aushang der Planzeichnung zwischen den Zimmern 113 und 114) öffentlich aus, und zwar montags bis freitags jeweils von 8.30 bis 12 Uhr sowie montags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr.

Nicht barrierefrei

Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter Tel. (02 28) 95 44 15 2 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.

Der Bebauungsplanentwurf mit allen Anlagen steht auch auf der Internetseite der Gemeinde Wachtberg unter www.wachtberg.de/cms127/wg/ge/wg zur Ansicht und zum Download bereit. Informationen zum Bauleitplanverfahren sind zudem unter www.uvp.nrw.de zugänglich.

Stellungnahmen schriftlich abgeben

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und dem Rat in öffentlicher Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Das gut einen halben Hektar große Plangebiet liegt südlich des Wattendorfer Weges, östlich der Ließemer Straße (K 14) und wird im Süden durch die Oberbachemer Straße begrenzt. Hauptziel der Planung ist es, verbindliches Baurecht zu schaffen, um die bisher nicht baulich genutzten Flächen am südwestlichen Ortsrand von Ließem einer neuen Wohnbebauung zuzuführen. Entlang einer von der Oberbachemer Straße nach Norden abzweigenden Stichstraße soll ein kleines Wohnquartier in offener Bauweise entstehen. Darüber hinaus wird das im Flächennutzungsplan verankerte Ziel, am südwestlichen Siedlungsrand von Ließem eine Ortsrandeingrünung zu schaffen, planungsrechtlich festgesetzt.

Pressemitteilung Gemeinde

Wachtberg

Übersichtsplan „Roggenacker“, Ließem.Foto: privat

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