Allgemeine Berichte | 03.05.2021

Am 13. Juni werden kirchliche Gemeinde-Parlamente gewählt

Evangelische erhalten Wahlbenachrichtigung

Mehr Freiheiten: per Brief oder online Stimmen abgeben

Rhein-Lahn-Kreis. Jetzt kommen sie nach und nach in die Briefkästen der evangelischen Haushalte im Rhein-Lahn-Kreis: die Wahlbenachrichtigungen für die Kirchenvorstandswahl am Sonntag, 13. Juni. Dabei wird es aufgrund der Corona-Pandemie eine Reihe von Kirchengemeinden im Dekanat Nassauer Land geben, die neue Wege gehen, ihre Vorstände zu wählen. Die meisten Evangelischen sind zu einer Briefwahl eingeladen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, online die Stimmen für Kandidatinnen und Kandidaten abzugeben, die in den kommenden sechs Jahren die Geschicke der Gemeinde leiten sollen.

Die Form der Wahl kann variieren. Bereits im Jahr 2019 hatte die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) das Wahlrecht zugunsten einer Reihe von Vereinfachungen und Erleichterungen so geändert, dass sich jeder Kirchenvorstand innerhalb eines weiten Rechtsrahmens das für ihn passende Wahlrecht auswählen kann. „So viel Freiheit war nie“, lässt sich der neue rechtliche Rahmen umschreiben.

Dazu zählt etwa, dass sowohl die Zahl der Vorstandsmitglieder als auch der Kandidierenden reduziert werden kann; für Kirchengemeinden mit weniger als 1000 Mitgliedern – im Dekanat Nassauer Land ist das die Mehrheit der Gemeinden – gilt nun nur noch die allgemeine Vorgabe, dass diese eine Vorstandsgröße von vier bis zehn Personen haben sollen. Gleichzeitig brauchen dort nur noch so viele Kandidierende aufgestellt werden, wie zu wählen sind. Allerdings gilt es dabei zu beachten: Diese sind nur dann gewählt, wenn sie mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten. Wer diese Grenze nicht erreicht, hat später keine Chance mehr, in das Gremium zu kommen; in diesem Fall müsste der Dekanatssynodalvorstand andere Personen berufen, damit der Kirchenvorstand beschlussfähig ist.

Enthält der Wahlvorschlag mehr als ein Viertel mehr Kandidierende als Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen sind, sind wie bisher auch bis zur Zahl der zu wählenden Kirchenvorstandsmitglieder diejenigen Personen gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Nach wie vor besteht außerdem die Möglichkeit, maximal zwei Jugendmitglieder in den Vorstand zu wählen.

Neu ist die Einführung eines zweiten Wahlverfahrens, wenn sich für das erste nicht genügend Kandidierende gemeldet haben. Davon machen im Dekanat Nassauer Land die Kirchengemeinden Bad Ems, Kaub-Lorch, Marienfels, Niedertiefenbach, Nochern, St. Goarshausen und die der Stiftung Scheuern Gebrauch. So kann bei der Nachwahl im September verhindert werden, dass die Gemeinden sich auflösen müssen.

Ausführliche Informationen zur Wahl gibt es auf der Website meinewahl.de.

Kirchenvorstandswahlen sind ein evangelisches Markenzeichen. Sie machen deutlich, dass die Leitung der Evangelischen Kirche immer in den Händen vieler Männer und Frauen liegt. Die Gemeinden sind die Grundbausteine der Evangelischen Kirche. Man kann nicht zur Kirche gehören, ohne Mitglied einer Gemeinde zu sein. Aus den Kirchenvorständen werden „Abgeordnete“ in die Dekanatssynode gewählt und von dieser wiederum in die EKHN-Kirchensynode, das „Parlament“ der Landeskirche. Alle sechs Jahre entscheiden die Mitglieder neu über die Vorstände ihrer Gemeinde vor Ort – das nächste Mal am 13. Juni.

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  • Rita Butz: Sehr schön verfasster Bericht , sehr zutreffend und diese beiden " Helden " üben eine Vorbildfunktion für unsere Gemeinde aus !! L. G. verbunden mit meiner höchsten Wertschätzung!!

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