Jagdgenossenschaft Kruft
Festsetzung des Verteilungsplanes ist erfolgt
Kruft. Der Verteilungsplan über die Jagdpachtanteile der Jagdgenossenschaft Kruft hat in der Zeit vom 22. März 2021 bis 5. April 2021 ordnungsgemäß offen gelegen (§15 Abs. 2 der Satzung).
Die in dem oben genannten Zeitraum eingelegten Einsprüche wurden erledigt. Die rechtskräftige Festsetzung des Verteilungsplanes ist durch den Vorstand erfolgt. Auch in diesem Jahr erfolgt die Auszahlung der Jagdpacht nur durch Überweisungen an die von den Jagdgenossenen mitgeteilten Bankverbindungen. Bisher nicht vorliegende oder geänderte Bankverbindungen können bis zum 7. Juni 2021 schriftlich beim Geschäftsführer der Jagdgenossenschaft, Herrn Jörn Busenkell, Auf dem Graben 13, 56642 Kruft eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt im Juni 2021, der Auszahlungsbetrag beträgt 4 Euro/ha jagdbarer Fläche. Nicht ausgezahlte Beträge verfallen zugunsten der Jagdgenossenschaft.
Pressemitteilung im Namen
der Jagdgenossenschaft Kruft
Gez. Markus Göddertz
(Jagdvorsteher)
