Allgemeine Berichte | 17.10.2022

Zehn Jahre Rauchwarnmelderpflicht in Rheinland-Pfalz

Feuerwehr Koblenz zieht positive Bilanz

Koblenz. Seit dem 12. Juli 2012 besteht in Rheinland-Pfalz eine Rauchwarnmelderpflicht in allen bestehenden Wohnungen, bereits seit Dezember 2003 gilt diese Pflicht für Neubauten. Die Feuerwehr Koblenz zieht nach zehn Jahren Rauchwarnmelderpflicht ein positives Resumé: „Es gibt für uns rückblickend betrachtet glücklicherweise weniger schwere Brandeinsätze, da vor allem korrekt installierte und ordnungsgemäß gewartete Rauchwarnmelder frühzeitig bereits bei einem Entstehungsbrand warnen“, erklärt Florian Bischoff, Abteilungsleiter des vorbeugenden Brandschutzes der Feuerwehr Koblenz. Ein Blick in die gesammelten Daten bestätigt diese positive Einschätzung. Die Jahresstatistik beweist, dass es in den Jahren vor 2012 zu deutlich mehr tatsächlichen Gebäudebränden gekommen ist, während in den Jahren nach Einführen der Rauchwarnmelderpflicht hauptsächlich kleinere Brände wie Küchen- oder Zimmerbrände für das Ausrücken der Feuerwehr sorgten. Florian Bischoff hat hierfür eine einfache Erklärung: „Bis ein Brand vor der Einführung der Rauchwarnmelderpflicht erkannt und letztlich gemeldet werden konnte, vergingen oft mehrere Minuten. Das Feuer konnte also bereits von einem so genannten Entstehungsbrand zu einem Vollbrand übergehen und sich weiter ausbreiten. Mehr Hitze und giftige Rauchgase wurden freigesetzt und dementsprechend waren größere Flächen betroffen. Viele Menschen wissen nicht, dass sie nur rund 120 Sekunden Zeit haben, um sich in Sicherheit zu bringen, wenn ihr Rauchmelder warnt. Ohne Rauchwarnmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie den Fluren zum Ausgang der Wohnung haben die Menschen bei einem Brand, insbesondere nachts kaum eine Überlebenschance.“ Besonders erwähnenswert ist, dass deutschlandweit inzwischen nachweislich mehr als 4 Personen pro Tag von Rauchwarnmeldern vor einem Brandereigniss gerettet werden, vor zehn Jahren war es durchschnittlich nur eine Person pro Tag. Damit sich diese positive Entwicklung forsetzen kann, sollten Haus- und Wohnungseigentümer folgendes beachten: Auch um Falschalarme durch Staub oder falsch interpretierte Batteriewarnungen der Rauchmelder (und dadurch unnötige Einsätze der Feuerwehr) zu verhindern, sollten Rauchmelder regelmäßig überprüft und rechtzeitig ausgetauscht werden. An dem Rauchwarnmelder befindet sich eine Taste; drückt man diese für einige Sekunden, so ertönt ein Signalton, welcher die Funktionstüchtigkeit des Rauchwarnmelders bestätigt. Ertönt der Signalton nicht, so ist der Rauchwarnmelder auszutauschen. „Auch auf die Laufzeit der Batterien muss zwingend geachtet werden. Einige Modelle haben einfache Batterien eingebaut, die oft schon nach einem Jahr ausgewechselt werden müssen“, erläutert Florian Bischoff. „Rauchwarnmelder, die eine eingebaute 10-jahres Batterie haben, sind nun auszutauschen, da eine korrekte Funktionalität nach Ablauf von zehn Jahren nicht mehr sichergestellt ist. Die Rauchwarnmelder haben quasi ein Verfallsdatum.“ Wenn sich ein Eigentümer oder ein Mieter unsicher ist, so sollte auf jeden Fall das angebrachte Typenschilder des Rauchwarnmelders kontrolliert werden, dort sind die Daten dokumentiert. Denn eins ist sicher: nur Rauchwarnmelder, die wirklich frühzeitig einen Brand melden, retten Leben. Nähere Informationen finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de.

Pressemitteilung der

Feuerwehr Koblenz

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