Allgemeine Berichte | 03.08.2021

Ehrenamtsbörse Wachtberg e.V. unterstützt Flutopfer in Dernau

Finanzamt gibt grünes Licht für Sonderspenden

Wie hier in Mayschoß entstand auch andernorts immenser Schaden durch das katastrophale Flutereignis Mitte Juli 2021. Die Ehrenamtsbörse Wachtberg e.V. unterstützt mit Spenden die Bevölkerung im Ahrtal Foto: Bernd Wollin

Wachtberg. Noch immer sind die Schäden in den Gebieten der Flutkatastrophen im Rhein-Sieg-Kreis und vor allem im Ahrtal kaum fassbar. Es wird Monate dauern, bis sich die Lage vor Ort normalisiert – wobei von „normal“ wohl noch Jahre nicht die Rede sein dürfte, wenn man alleine an die Maßnahmen zur Wiederherstellung der zerstörten Infrastruktur denkt.

Bis dahin sind weiterhin noch sehr viel Hilfe, ehrenamtliches Engagement und auch viele Spenden erforderlich.

Die Ehrenamtsbörse Wachtberg e.V. hat jetzt vom Finanzamt Sankt Augustin „grünes Licht“ bekommen, Hilfsgelder und alle eingegangenen Spenden direkt den Hilfsbedürftigen zur Verfügung zu stellen.

Möglich macht dies ein Erlass des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. Juli.

Dort heißt es zur einführenden Begründung, dass die Beseitigung der Schäden bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen wird.

Es ist daher angezeigt, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen.

Weitere Steuervergünstigung durch Finanzministerium bestätigt

In dem 20-seitigen Erlass (den es analog auch in Rheinland-Pfalz gibt) wird in den Abschnitten 2.1 und 2.2 auf den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen eingegangen.

Normalerweise werden die in den Vereinssatzungen aufgeführten steuerbegünstigenden (= gemeinnützigen) Vereinszwecke vom Finanzamt geprüft und dem Verein im Freistellungsbescheid bestätigt. Mögliche gemeinnützige Zwecke sind in § 52 der Abgabenordnung abschließend aufgelistet. Die Vereine sind steuerrechtlich gehalten, nur diese speziellen Zwecke im Vereinsleben umzusetzen und danach ihre Vereinstätigkeit auszurichten. Andere Zwecke sind – sofern sie nicht in der Satzung ausdrücklich mit aufgenommen wurden – in der Regel nicht bedienbar.

So kann beispielsweise ein klassischer „Sportverein“ oder ein typischer „Heimat- und Bürgerverein“, dessen Wirkungsgebiet auf seine Heimatgemeinde ausgerichtet ist, keine Spenden annehmen, um sie im Rahmen der Katastrophenhilfe an Bedürftige weiterzuleiten. Hierzu würde es in der Vereinssatzung ausdrücklich des Zweckes „Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung“ nach § 52 (2) Nr. 12 der Abgabenordnung bedürfen. Diesen Zweck nachträglich in die Satzung aufzunehmen wäre auf der anderen Seite aber problematisch, wenn in den Folgejahren dieser Zweck nicht bedient werden würde.

Sechs Punkte, die beachtet werden sollten

Um diese Einschränkungen bis auf Weiteres aufzuheben, hat der Erlass des Finanzministeriums die Möglichkeiten der Spendenverwendung für die derzeitigen Katastrophenlage erweitert.

Im Einzelnen gilt ab sofort:

1. Gemeinnützige Vereine können Spenden, die zweckbestimmt zur Flutopferhilfe eingehen, an andere gemeinnützige Vereine vor Ort auch außerhalb der Heimatgemeinde weiterleiten.

2. Spenden, die zweckbestimmt zur Flutopferhilfe eingehen, können für hilfsbedürftige Personen verwendet werden, die ihre Situation glaubhaft dem Verein gegenüber darlegen.

3. Hilfsbedürftigkeit ist bis zu einer Summe von 5.000 Euro erbetener Unterstützungsleistung als glaubhaft anzunehmen. Höhere Beträge sind nur auf besonderen Nachweis möglich.

4. Die Gebietsbegrenzung auf die eigene „Vereinsgemeinde“ ist ausgesetzt, sodass auch Unterstützungsersuchen aus dem Ahrtal von Wachtberger Vereinen aus bedient werden können.

5. Einzahler von Spenden und Hilfsbedürftige dürfen selbstredend nicht ein und dieselbe Person sein.

6. Wichtig ist, dass die Spendeneinzahlung und -bescheinigungen den Zusatz „Flutopferhilfe“ (oder Sinngemäßes) beinhalten müssen.

Die Ehrenamtsbörse Wachtberg e.V. arbeitet im Ahrtal (insbesondere in Dernau) mit dem Kreisverband Bonn des Deutschen Roten Kreuzes e.V. (DRK) zusammen.

Seit Eintritt der Schadenslage sind die ehrenamtlichen Helfer des DRK dort rund um die Uhr im Einsatz, geben täglich hunderte Essen für die Helfer aus, haben Erste-Hilfe-Stationen eingerichtet, helfen bei der Verteilung von Sachspenden, sind seelsorgerisch unterwegs und arbeiten mit den anderen Hilfsorganisationen und den Ehrenamtlichen Hand in Hand zusammen.

Auch individuelle Notlagen werden von den Ehrenamtlichen vor Ort an uns übermittelt, damit wir direkt von Wachtberg aus unterstützen können.

Spenden, die vor Ort bei den Flutopfern direkt ankommen

Bei der Ehrenamtsbörse Wachtberg e.V sind bereits viele Spenden eingegangenen und es geht weiter. Alle Spenden werden unmittelbar vor Ort und auch direkt an Hilfsbedürftige weitergeleitet.

Jeder Euro kommt dort an, wo er dringend gebraucht wird.

Spendenkonto:

Ehrenamtsbörse Wachtberg e.V. Stichwort „Flutopferhilfe“

IBAN: DE71 3816 0220 4300 4440 11

BIC: GENODED1HBO

VR-Bank Bonn

Pressemitteilung

Ehrenamtsbörse Wachtberg e.V.

Wie hier in Mayschoß entstand auch andernorts immenser Schaden durch das katastrophale Flutereignis Mitte Juli 2021. Die Ehrenamtsbörse Wachtberg e.V. unterstützt mit Spenden die Bevölkerung im Ahrtal Foto: Bernd Wollin

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Imageanzeige
Dauerauftrag 2026
Rund ums Haus
Premium-Titel 1
Moselfest Winningen 2026
Flower & Power
Empfohlene Artikel
Ein Streifenwagen voller Freude
9

Es erfordert nicht immer Blaulicht, komplexe Lagen oder lange Vorbereitungen, sondern einfach nur ein wenig Zeit und Menschen, die bereit sind, sie zu schenken. Dies zeigte sich eindrucksvoll am 18. August 2026, als die Polizeibeamtinnen Hannah Berenz und Bianca Schmitz von der Polizeiinspektion Andernach die Förder- und Wohnstätten GmbH in Kettig besuchten. Die ganze Geschichte jetzt lesen im RegioMAGAZIN.

Weiterlesen

Mit viel Liebe werden die Reibekuchen zubereitet.  Foto: privat
10

Bad Breisig. Der Tag der offenen Tür des DRK Ortsvereins Verbandsgemeinde Bad Breisig e. V. findet jährlich im Rahmen des Bad Breisiger Zwibbelsmaats statt. Aufgrund der veränderten und verkleinerten Veranstaltungsfläche verlässt der Ortsverein in diesem Jahr jedoch sein gewohntes Vereinsgelände und bringt das DRK mitten ins Marktgeschehen.

Weiterlesen

 Quelle: Feuerwehr Sinzig
17

Sinzig. Die Freiwillige Feuerwehr Sinzig möchte die Bürgerinnen und Bürger herzlich zu ihrem Tag der offenen Tür am 29. und 30. August einladen. Die Veranstaltung bietet interessierten Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit, die Arbeit der Feuerwehr näher kennenzulernen und einen Einblick in den Feuerwehrdienst zu erhalten. Neben interessanten Vorführungen und umfassenden Informationen rund um...

Weiterlesen

Weitere Artikel
Genuss, Wohnen, Garten, Mode und Kunst: Bei der Herbstpartie kommen die Besucher auf ihre Kosten.  Foto: Reno Müller
591

Namedy. Den Spätsommer bewusst genießen und besondere Tage erleben: Vom 4. bis 6. September 2026 lädt die Herbstpartie Burg Namedy zu einem stimmungsvollen Lifestyle-Markt in einzigartiger historischer Umgebung ein. Auf dem weitläufigen Gelände der Burg Namedy präsentieren rund 160 sorgfältig ausgewählte Ausstellerinnen und Aussteller ihre hochwertigen Angebote – eingebettet in Burgmauern, Parklandschaft und spätsommerliches Licht.

Weiterlesen