Vorfall in Meckenheim
Finger weg vom Handy am Steuer!
Auch für Busfahrer ist das Handy am Lenkrad Tabu
Meckenheim. Die Buslinie 857 verkehrt seit Jahren zwischen Meckenheim, Fritzdorf, Niederbachem und Bad Godesberg. Sie sorgt damit für den Anschluss dieser und der dazwischen liegenden Dörfer an den Schienenverkehr in Meckenheim und Bad Godesberg und für den Schülertransport innerhalb von Meckenheim. Die Linie 848 leistet die gleichen Dienste für die Verbindung zwischen Meckenheim, Fritzdorf, Ahrweiler und Bad Neuenahr. Viele ältere Menschen und besonders Schüler sind auf dieses Transportmittel angewiesen und nutzen die Busse regelmäßig.
Während man als Fahrgast sein Handy problemlos während der Fahrt nutzen kann, ist dies dem Fahrer des Busses nicht gestattet. Für ihn gilt das Handyverbot genauso strikt wie für den privaten Autofahrer. Laut Auskunft der zuständigen Polizeibehörde werden Verstöße mit einem Bußgeld in Höhe von 60,00 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Den Busfahrern drohen noch andere Konsequenzen. Sie müssen zur Ausübung ihres Berufes eine Berechtigung zur Fahrgastbeförderung, auch Personenbeförderungsschein genannt, vorweisen. Diese Berechtigung wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Liegen entsprechende Einträge in Flensburg vor, kann sie entzogen werden.
Die Anzahl der durch Handys am Steuer verursachten Unfälle steigt rasant, weil Autofahrer das strikte Handyverbot am Steuer missachten. Umso unverständlicher erschien es Schülern, dass manche Busfahrer gewohnheitsmäßig während der Fahrt ihr Handy zum Schreiben von SMS und zum Telefonieren benutzen. Deshalb fotografierten sie einen Fahrer dabei und schickten die Bilder an eine freie Mitarbeiterin des Blick aktuell. Nach Aussage der Schüler sei dies kein Einzelfall. Fast wöchentlich könnten sie Busfahrer beim Telefonieren oder beim Schreiben von SMS während der Fahrt beobachten.
Das betreibende Unternehmen, die RVK, informierte auf Anfrage darüber, dass für die Fahrer nicht nur gemäß Gesetzgebung, sondern auch entsprechend den hauseigenen Anweisungen die Benutzung des Handys während der Fahrt ein klares Tabu ist. Den Fahrern drohen bei Verstößen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung. Die RVK hob hervor, dass man sich der hohen Verantwortung bewusst ist, die mit dem Fahren eines Busses verbunden ist. Wenn Fahrgäste derartiges Fehlverhalten beobachten, sollten sie sich an die Service-Nummer 0180 6 13 13 13 (Festnetz 20 Cent je Anruf, Mobil maximal 60 Cent je Anruf) wenden oder eine Nachricht an beschwerdemanagement@rvk.de senden. Um den Sachverhalt aufzuklären, benötigt die RVK das Datum und die Uhrzeit der Fahrt sowie die benutzte Linie.
